Entwicklungspolitische Bildung (FEB) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen
Zuschüsse für Projekte zur entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Organisationen mit entwicklungspolitischer Zielsetzung in Deutschland.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.
Frist und Status
Anträge können immer zum 30. Juni und 30. November eines Jahres gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmz_entwicklungspolitische_bil“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit entwicklungspolitischer Zielsetzung und Sitz in Deutschland.
Nicht förderfähig
- •Ein-Personen-Gesellschaften und Ein-Personen-Unternehmen sind ausgeschlossen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Entwicklungspolitische Bildung (FEB)
Wer kann Entwicklungspolitische Bildung (FEB) beantragen?
Gemeinnützige Organisationen mit entwicklungspolitischer Zielsetzung in Deutschland
Wie hoch ist die Förderung bei Entwicklungspolitische Bildung (FEB)?
Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 75 %.
Bis wann kann man Entwicklungspolitische Bildung (FEB) beantragen?
Anträge können immer zum 30. Juni und 30. November eines Jahres gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Entwicklungspolitische Bildung (FEB)?
Fördergeber ist Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Entwicklungspolitische Bildung (FEB) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Entwicklungspolitische Bildung (FEB) zur Gruppe „bmz_entwicklungspolitische_bil". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 20.000 €
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit