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Entwicklungspolitische Bildung (FEB) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Zuschüsse für Projekte zur entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Organisationen mit entwicklungspolitischer Zielsetzung in Deutschland.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert Gruppen und Netzwerke bei der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit. Sie erhalten die Förderung für Projekte im Inland, darunter Seminare, Tagungen, Unterrichtseinheiten, Projekttage, Kampagnen, Ausstellungen, entwicklungspolitisches Theater und andere Formen innovativer Bildungsarbeit. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Erstanträgen maximal 20.000 EUR für ein Kalenderjahr. Die Gesamtsumme der Fördermittel darf dabei nicht mehr als 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.

Frist und Status

Anträge können immer zum 30. Juni und 30. November eines Jahres gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmz_entwicklungspolitische_bil". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit entwicklungspolitischer Zielsetzung und Sitz in Deutschland.

Nicht förderfähig

  • Ein-Personen-Gesellschaften und Ein-Personen-Unternehmen sind ausgeschlossen.

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Häufige Fragen zu Entwicklungspolitische Bildung (FEB)

Wer kann Entwicklungspolitische Bildung (FEB) beantragen?

Gemeinnützige Organisationen mit entwicklungspolitischer Zielsetzung in Deutschland

Wie hoch ist die Förderung bei Entwicklungspolitische Bildung (FEB)?

Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Entwicklungspolitische Bildung (FEB) beantragen?

Anträge können immer zum 30. Juni und 30. November eines Jahres gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Entwicklungspolitische Bildung (FEB)?

Fördergeber ist Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Entwicklungspolitische Bildung (FEB) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Entwicklungspolitische Bildung (FEB) zur Gruppe „bmz_entwicklungspolitische_bil". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 20.000 €
Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit