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Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung der Entwicklung von Nachrüstsystemen für Dieselkraftfahrzeuge und mobile Maschinen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, die Nachrüstsysteme für Dieselkraftfahrzeuge oder mobile Maschinen entwickeln.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt die vorwettbewerbliche Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen. Gefördert wird die Entwicklung von Nachrüstsystemen für Dieselkraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro I, II, III, IV, V und EEV oder Euro 3, 4 und 5 und dieselbetriebene Maschinen, die nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind und über Selbstzündungsmotoren mit einer Nutzleistung von mehr als 18 kW, aber nicht mehr als 560 kW, der Schadstoffklassen Stufe I, II, III A oder III B verfügen. Ihr Projekt wird als Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung gefördert. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent der beihilfefähigen Kosten für die experimentelle Entwicklung, bis zu 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten für die industrielle Forschung. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Dann kann die Förderung bei mittleren Unternehmen um 10 Prozent und bei kleinen Unternehmen um 20 Prozent der beihilfefähigen Kosten erhöht werden. Wenn Ihr Vorhaben eine wirksame europäische Zusammenarbeit von Unternehmen, KMU und Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung umfasst und Sie die eigenen Forschungsergebnisse gebührenfrei veröffentlichen, kann die Förderquote um 15 Prozent der beihilfefähigen Kostenerhöht werden. Die maximale Förderquote beträgt 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Der Förderhöchstbetrag beträgt je nach Vorhaben EUR 1 Million beziehungsweise EUR 3 Millionen. Das Verfahren ist einstufig. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn des Vorhabens an die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV). Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmdv_hardware_nachruestung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hersteller und Entwickler der zu entwickelnden Hardware-Minderungs- oder Partikelminderungssysteme.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie halten die technischen Anforderungen für die Nachrüstung ein.

Für Ihre Entwicklung muss eine allgemeine Betriebserlaubnis erteilt werden.

Sie müssen vor Beginn der Arbeiten den schriftlichen Förderantrag stellen.

Nicht förderfähig

  • Antragstellende
  • über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
  • können keine Förderung erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Förderantrag

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Häufige Fragen zu Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen

Wer kann Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen beantragen?

Unternehmen, die Nachrüstsysteme für Dieselkraftfahrzeuge oder mobile Maschinen entwickeln

Wie hoch ist die Förderung bei Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen?

Förderbetrag: bis 3.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen?

Fördergeber ist Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen zur Gruppe „bmdv_hardware_nachruestung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 3.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit