Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Förderung der Entwicklung von Nachrüstsystemen für Dieselkraftfahrzeuge und mobile Maschinen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, die Nachrüstsysteme für Dieselkraftfahrzeuge oder mobile Maschinen entwickeln.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.000.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmdv_hardware_nachruestung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hersteller und Entwickler der zu entwickelnden Hardware-Minderungs- oder Partikelminderungssysteme.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie halten die technischen Anforderungen für die Nachrüstung ein.
Für Ihre Entwicklung muss eine allgemeine Betriebserlaubnis erteilt werden.
Sie müssen vor Beginn der Arbeiten den schriftlichen Förderantrag stellen.
Nicht förderfähig
- •Antragstellende
- •über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
- •können keine Förderung erhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Förderantrag
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen
Wer kann Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen beantragen?
Unternehmen, die Nachrüstsysteme für Dieselkraftfahrzeuge oder mobile Maschinen entwickeln
Wie hoch ist die Förderung bei Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen?
Förderbetrag: bis 3.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen?
Fördergeber ist Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen zur Gruppe „bmdv_hardware_nachruestung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 3.000.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit