Fördergeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Förderung der Entwicklung von Nachrüstsystemen für Dieselkraftfahrzeuge und mobile Maschinen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, die Nachrüstsysteme für Dieselkraftfahrzeuge oder mobile Maschinen entwickeln.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.000.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmdv_hardware_nachruestung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind Hersteller und Entwickler der zu entwickelnden Hardware-Minderungs- oder Partikelminderungssysteme.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie halten die technischen Anforderungen für die Nachrüstung ein.
Für Ihre Entwicklung muss eine allgemeine Betriebserlaubnis erteilt werden.
Sie müssen vor Beginn der Arbeiten den schriftlichen Förderantrag stellen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, die Nachrüstsysteme für Dieselkraftfahrzeuge oder mobile Maschinen entwickeln
Förderbetrag: bis 3.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen zur Gruppe „bmdv_hardware_nachruestung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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