Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Förderung der Entwicklung von Nachrüstsystemen für Dieselkraftfahrzeuge und mobile Maschinen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, die Nachrüstsysteme für Dieselkraftfahrzeuge oder mobile Maschinen entwickeln.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.000.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmdv_hardware_nachruestung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hersteller und Entwickler der zu entwickelnden Hardware-Minderungs- oder Partikelminderungssysteme.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie halten die technischen Anforderungen für die Nachrüstung ein.
Für Ihre Entwicklung muss eine allgemeine Betriebserlaubnis erteilt werden.
Sie müssen vor Beginn der Arbeiten den schriftlichen Förderantrag stellen.
Nicht förderfähig
- •Antragstellende
- •über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
- •können keine Förderung erhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Förderantrag
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen
Wer kann Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen beantragen?
Unternehmen, die Nachrüstsysteme für Dieselkraftfahrzeuge oder mobile Maschinen entwickeln
Wie hoch ist die Förderung bei Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen?
Förderbetrag: bis 3.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen?
Fördergeber ist Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen zur Gruppe „bmdv_hardware_nachruestung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 3.000.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit