Entwicklung digitaler Technologien – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte im Bereich digitaler Technologien.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_entwicklung_digitaler_tec“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche Einrichtungen und Verbände sowie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.
Ihr Verbundvorhaben muss vorwettbewerblich ausgerichtet sein, ein besonders hohes Innovationspotenzial aufweisen und neue, verwertbare digitale Anwendungen ermöglichen.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind: Vorhaben im Bereich der Grundlagenforschung
- •Infrastrukturmaßnahmen sowie Neuentwicklungen von innerbetrieblich genutzten Basiskomponenten.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Entwicklung digitaler Technologien"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Entwicklung digitaler Technologien
Wer kann Entwicklung digitaler Technologien beantragen?
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Entwicklung digitaler Technologien?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Entwicklung digitaler Technologien beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Entwicklung digitaler Technologien?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Entwicklung digitaler Technologien mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Entwicklung digitaler Technologien zur Gruppe „bmwk_entwicklung_digitaler_tec". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit