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Entwicklung digitaler Technologien – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Das Förderprogramm unterstützt Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte im Bereich digitaler Technologien.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie bei Ihrem vorwettbewerblichen Verbundprojekt. Insbesondere Vorhaben mit Leuchtturmcharakter, die technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und den Nutzen neuer, innovativer digitaler Technologien und Anwendungen demonstrieren, werden gefördert. Die Förderung adressiert die Schwerpunktbereiche „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“. Diese setzen aufeinander auf und bilden in ihrer Kombination den Rahmen für die angestrebten Projekte: Technologien: Methoden der KI-Entwicklung, neueste Kommunikationstechnologien, Bausteine/Komponenten für IT-Sicherheitstechnologien, Daten-Technologien, Quanten-Computing-Software, Geoinformationssysteme (GIS) und Umweltdatentechnologien, Digitalisierung der Wirtschaft Anwendungen: Digitale Produktion (Industrie 4.0), digitale Nachhaltigkeit, intelligente Lebens- und Arbeitsumgebungen, intelligente Systeme zur Krisenprävention und -bewältigung Ökosysteme: Entwicklung volkswirtschaftlich relevanter „Ökosysteme“, um den Transfer neuer Technologien und Anwendungen in die breite wirtschaftliche Nutzung, insbesondere den Mittelstand, zu beschleunigen. Zudem werden spezifische, begleitende Forschungsaktivitäten gefördert. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 3 Jahren. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen – je nach Anwendungsnähe – bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Als kleines oder mittleres Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_entwicklung_digitaler_tec". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche Einrichtungen und Verbände sowie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.

Ihr Verbundvorhaben muss vorwettbewerblich ausgerichtet sein, ein besonders hohes Innovationspotenzial aufweisen und neue, verwertbare digitale Anwendungen ermöglichen.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind: Vorhaben im Bereich der Grundlagenforschung
  • Infrastrukturmaßnahmen sowie Neuentwicklungen von innerbetrieblich genutzten Basiskomponenten.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Entwicklung digitaler Technologien zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Entwicklung digitaler Technologien

Wer kann Entwicklung digitaler Technologien beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Entwicklung digitaler Technologien?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Entwicklung digitaler Technologien beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Entwicklung digitaler Technologien?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Entwicklung digitaler Technologien mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Entwicklung digitaler Technologien zur Gruppe „bmwk_entwicklung_digitaler_tec". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit