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Engagiert die Welt gestalten (Engagiert) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 129 Tagen

Förderung von entwicklungspolitischen Bildungsprojekten in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte in Deutschland, die entwicklungspolitische Zusammenhänge aufgreifen und vermitteln. Ziel sollte es sein, dass Menschen globale Themen erleben und so besser verstehen. Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine (e.V.), Schulen (und deren Fördervereine), Kindergärten und –tagesstätten (und deren Fördervereine), Berufskollegs, Hochschulen und Hochschulgruppen, Stiftungen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Museen). Sie müssen ihren Sitz in Deutschland haben und eine Steuerbegünstigung (gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich) nachweisen können oder als öffentliche Einrichtung (juristische Person des öffentlichen Rechts) handeln. Die maximale Förderhöhe beträgt 8.000 EUR (bzw. 4.000 EUR für Erstempfänger). Durch Engagiert werden Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung, Fahrtkosten, Honorare, Ehrenamtspauschalen sowie projektbezogene Sachmittel und Verwaltungskosten anerkannt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 8.000 €.

Frist und Status

Projektanträge müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des geplanten Projektes eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmz_engagiert". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine (e.V.), Schulen, Kindergärten, Berufskollegs, Hochschulen, Stiftungen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts mit Sitz in Deutschland und nachgewiesener Steuerbegünstigung.

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Häufige Fragen zu Engagiert die Welt gestalten (Engagiert)

Wer kann Engagiert die Welt gestalten (Engagiert) beantragen?

Bildungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Engagiert die Welt gestalten (Engagiert)?

Förderbetrag: bis 8.000 €.

Bis wann kann man Engagiert die Welt gestalten (Engagiert) beantragen?

Projektanträge müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des geplanten Projektes eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Engagiert die Welt gestalten (Engagiert)?

Fördergeber ist Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Engagiert die Welt gestalten (Engagiert) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Engagiert die Welt gestalten (Engagiert) zur Gruppe „bmz_engagiert". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 8.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit