Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 50 Tagen
Das Programm fördert Forschungsarbeiten im Bereich der nuklearen Sicherheitsforschung und Strahlenforschung.
Antragsberechtigt sind: Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen, Kommune.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_energieforschung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Gebietskörperschaften.
Weitere Voraussetzungen: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
Sie müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein.
Ihr Vorhaben besitzt wissenschaftlichen Fortschritt und es sind hohe Erfolgschancen vorhanden.
Sie integrieren in das Vorhaben Maßnahmen zur Nachwuchsförderung.
Sie nutzen die Ergebnisse des Projekts nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.
Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Energieforschungsprogramm – Nukleare Sicherheitsforschung und Strahlenforschung (Nachwuchsförderung) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen, Kommune
Förderquote: 50 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Energieforschungsprogramm – Nukleare Sicherheitsforschung und Strahlenforschung (Nachwuchsförderung) zur Gruppe „bmbf_energieforschung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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