Energieforschungsprogramm – Nukleare Sicherheitsforschung und Strahlenforschung (Nachwuchsförderung) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Das Programm fördert Forschungsarbeiten im Bereich der nuklearen Sicherheitsforschung und Strahlenforschung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen, Kommune.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_energieforschung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Gebietskörperschaften.
Weitere Voraussetzungen: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
Sie müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein.
Ihr Vorhaben besitzt wissenschaftlichen Fortschritt und es sind hohe Erfolgschancen vorhanden.
Sie integrieren in das Vorhaben Maßnahmen zur Nachwuchsförderung.
Sie nutzen die Ergebnisse des Projekts nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.
Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Energieforschungsprogramm – Nukleare Sicherheitsforschung und Strahlenforschung (Nachwuchsförderung)
Wer kann Energieforschungsprogramm – Nukleare Sicherheitsforschung und Strahlenforschung (Nachwuchsförderung) beantragen?
Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen, Kommune
Wie hoch ist die Förderung bei Energieforschungsprogramm – Nukleare Sicherheitsforschung und Strahlenforschung (Nachwuchsförderung)?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Energieforschungsprogramm – Nukleare Sicherheitsforschung und Strahlenforschung (Nachwuchsförderung) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Energieforschungsprogramm – Nukleare Sicherheitsforschung und Strahlenforschung (Nachwuchsförderung)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Energieforschungsprogramm – Nukleare Sicherheitsforschung und Strahlenforschung (Nachwuchsförderung) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Energieforschungsprogramm – Nukleare Sicherheitsforschung und Strahlenforschung (Nachwuchsförderung) zur Gruppe „bmbf_energieforschung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Auf einen Blick
- Förderquote
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- Förderart
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- Förderregion
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