Energieforschungsprogramm – Nukleare Sicherheitsforschung und Strahlenforschung (Nachwuchsförderung) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Programm fördert Forschungsarbeiten im Bereich der nuklearen Sicherheitsforschung und Strahlenforschung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen, Kommune.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_energieforschung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Gebietskörperschaften.
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Energieforschungsprogramm – Nukleare Sicherheitsforschung und Strahlenforschung (Nachwuchsförderung)
Wer kann Energieforschungsprogramm – Nukleare Sicherheitsforschung und Strahlenforschung (Nachwuchsförderung) beantragen?
Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen, Kommune
Wie hoch ist die Förderung bei Energieforschungsprogramm – Nukleare Sicherheitsforschung und Strahlenforschung (Nachwuchsförderung)?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Energieforschungsprogramm – Nukleare Sicherheitsforschung und Strahlenforschung (Nachwuchsförderung) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Energieforschungsprogramm – Nukleare Sicherheitsforschung und Strahlenforschung (Nachwuchsförderung)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Energieforschungsprogramm – Nukleare Sicherheitsforschung und Strahlenforschung (Nachwuchsförderung) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Energieforschungsprogramm – Nukleare Sicherheitsforschung und Strahlenforschung (Nachwuchsförderung) zur Gruppe „bmbf_energieforschung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit