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8. Energieforschungsprogramm – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Zuschüsse für Forschung und Entwicklung im Bereich zukunftsweisender Energietechnologien.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine.

Was wird gefördert?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Vereine können Zuschüsse für Forschung und Entwicklung im Bereich zukunftsweisender Energietechnologien beantragen. Gefördert werden Verbund- und Einzelprojekte, Reallabore der Energiewende und Mikroprojekte. Die Förderart ist ein Zuschuss, der bis zu 50% der förderfähigen Kosten abdeckt, mit höheren Förderquoten für kleine und mittlere Unternehmen. Anträge können laufend gestellt werden, jedoch nach vorheriger Beratung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Anträge können laufend gestellt werden, spezifische Fristen für verschiedene Förderaufrufe.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Voraussetzungen

Notwendige fachliche Qualifikation, personelle und materielle Fähigkeit zur Durchführung des Vorhabens, Vertrautheit mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm, hohes technisches und wirtschaftliches Risiko, Interesse des Bundes an der Themenstellung.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu 8. Energieforschungsprogramm

Wer kann 8. Energieforschungsprogramm beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei 8. Energieforschungsprogramm?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man 8. Energieforschungsprogramm beantragen?

Anträge können laufend gestellt werden, spezifische Fristen für verschiedene Förderaufrufe.

Wer ist Fördergeber von 8. Energieforschungsprogramm?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit