8. Energieforschungsprogramm – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Zuschüsse für Forschung und Entwicklung im Bereich zukunftsweisender Energietechnologien.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Anträge können laufend gestellt werden, spezifische Fristen für verschiedene Förderaufrufe.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Voraussetzungen
Notwendige fachliche Qualifikation, personelle und materielle Fähigkeit zur Durchführung des Vorhabens, Vertrautheit mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm, hohes technisches und wirtschaftliches Risiko, Interesse des Bundes an der Themenstellung.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu 8. Energieforschungsprogramm
Wer kann 8. Energieforschungsprogramm beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine
Wie hoch ist die Förderung bei 8. Energieforschungsprogramm?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man 8. Energieforschungsprogramm beantragen?
Anträge können laufend gestellt werden, spezifische Fristen für verschiedene Förderaufrufe.
Wer ist Fördergeber von 8. Energieforschungsprogramm?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit