Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Zuschüsse für Forschung und Entwicklung im Bereich zukunftsweisender Energietechnologien.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Anträge für Mikroprojekte können laufend, jedoch nur nach vorheriger Beratung gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Notwendige fachliche Qualifikation, personelle und materielle Fähigkeit zur Durchführung des Vorhabens, Vertrautheit mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm, hohes technisches und wirtschaftliches Risiko, Interesse des Bundes an der Themenstellung und den Zielen.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine
Förderquote: 50 %.
Anträge für Mikroprojekte können laufend, jedoch nur nach vorheriger Beratung gestellt werden.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: nrwbank.
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