Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Förderung für Kommunen zur Effizienzsteigerung und Verringerung des Primärenergiebedarfs von öffentlichen Gebäuden.
Antragsberechtigt sind: Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 200.000 € – 8.000.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung gilt für energetische Sanierungen öffentlicher Gebäude in Nordrhein-Westfalen, die nicht für wirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden.
Es müssen bestimmte energetische Standards eingehalten werden.
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Jetzt Projekt prüfenKommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts in Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag: 200.000 € – 8.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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