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Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung für energieeffiziente öffentliche Gebäude in Nordrhein-Westfalen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen und öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK unterstützt Kommunen und öffentliche Einrichtungen bei der Umsetzung von Projekten zur Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden. Ziel ist es, die energetische Sanierung und den Neubau von öffentlichen Gebäuden zu fördern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude

Wer kann Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude beantragen?

Kommunen und öffentliche Einrichtungen

Wer ist Fördergeber von Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Nordrhein-Westfalen