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Antrag möglichZuschuss

Zuschuss für energetische Sanierung öffentlicher Gebäude in Nordrhein-Westfalen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen

Förderung für Kommunen zur Effizienzsteigerung und Verringerung des Primärenergiebedarfs von öffentlichen Gebäuden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Kommunen und kommunale Unternehmen in Nordrhein-Westfalen können Zuschüsse für Vorhaben zur energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude beantragen. Gefördert werden investive und nicht investive Maßnahmen, die zur Effizienzsteigerung und Verringerung des Primärenergiebedarfs beitragen. Die Förderung umfasst verschiedene Gebäudetypen, darunter kulturelle Einrichtungen, Sporthallen und Verwaltungsgebäude. Die Zuschüsse können bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben betragen, abhängig von der Art des Gebäudes und der finanziellen Situation der Kommune.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 200.000 € – 8.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Die Förderung gilt für energetische Sanierungen öffentlicher Gebäude in Nordrhein-Westfalen, die nicht für wirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden.

Es müssen bestimmte energetische Standards eingehalten werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Energiekonzept,Antragsformular

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Häufige Fragen zu Zuschuss für energetische Sanierung öffentlicher Gebäude in Nordrhein-Westfalen

Wer kann Zuschuss für energetische Sanierung öffentlicher Gebäude in Nordrhein-Westfalen beantragen?

Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts in Nordrhein-Westfalen

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für energetische Sanierung öffentlicher Gebäude in Nordrhein-Westfalen?

Förderbetrag: 200.000 € – 8.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Zuschuss für energetische Sanierung öffentlicher Gebäude in Nordrhein-Westfalen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für energetische Sanierung öffentlicher Gebäude in Nordrhein-Westfalen?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Kommunaldarlehen
  • → Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rheinischen Revier
  • → Moderne Sportstätte 2022

Auf einen Blick

Förderbetrag
200.000 € – 8.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. Juni 2027
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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