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Energieeffizient Sanieren – Kredit – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 67 Tagen
Dieser Kredit unterstützt die energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Der Kredit Energieeffizient Sanieren – Kredit (Nr. 151, 152) der KfW kann nicht mehr beantragt werden. Kreditnehmerinnen und -nehmer finden hier weiterhin die wichtigen Infos, Dokumente und Formulare. Seit 01.07.2021 können Sie den Förderkredit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen. Nach Abschluss der Sanierung reichen Sie die Bestätigung nach Durchführung bei Ihrem Finanzierungspartner ein.
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 25.000 €.
Frist und Status
Dieser Kredit kann nicht mehr beantragt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Energieeffizient Sanieren – Kredit
Wer kann Energieeffizient Sanieren – Kredit beantragen?
Privatpersonen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Energieeffizient Sanieren – Kredit?
Förderbetrag: ab 25.000 €.
Bis wann kann man Energieeffizient Sanieren – Kredit beantragen?
Dieser Kredit kann nicht mehr beantragt werden.
Wer ist Fördergeber von Energieeffizient Sanieren – Kredit?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 25.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit