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Energieeffizient Sanieren – Kredit – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 67 Tagen

Dieser Kredit unterstützt die energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Der Kredit Energieeffizient Sanieren – Kredit (Nr. 151, 152) der KfW kann nicht mehr beantragt werden. Kreditnehmerinnen und -nehmer finden hier weiterhin die wichtigen Infos, Dokumente und Formulare. Seit 01.07.2021 können Sie den Förderkredit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen. Nach Abschluss der Sanierung reichen Sie die Bestätigung nach Durchführung bei Ihrem Finanzierungspartner ein.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 25.000 €.

Frist und Status

Dieser Kredit kann nicht mehr beantragt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

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Häufige Fragen zu Energieeffizient Sanieren – Kredit

Wer kann Energieeffizient Sanieren – Kredit beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Energieeffizient Sanieren – Kredit?

Förderbetrag: ab 25.000 €.

Bis wann kann man Energieeffizient Sanieren – Kredit beantragen?

Dieser Kredit kann nicht mehr beantragt werden.

Wer ist Fördergeber von Energieeffizient Sanieren – Kredit?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 25.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit