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Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 33 Tagen
Zuschuss für die Baubegleitung bei energieeffizientem Bauen und Sanieren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, die energieeffizient bauen oder sanieren möchten..
Was wird gefördert?
Der Zuschuss Nr. 431 für energieeffizientes Bauen und Sanieren kann nicht mehr beantragt werden. Zuschussempfängerinnen und -empfänger finden hier weiterhin die wichtigen Infos, Dokumente und Formulare. Für den Investitionszuschuss Energieeffizient Bauen und Sanieren können keine Anträge mehr gestellt werden.
Frist und Status
Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)
Wer kann Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431) beantragen?
Privatpersonen, die energieeffizient bauen oder sanieren möchten.
Bis wann kann man Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431) beantragen?
Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen.
Wer ist Fördergeber von Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
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