Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen
Geförderte Energieberatung für Wohngebäude zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Antragsberechtigt sind: Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbrauchsberechtigte, Mieter, Pächter.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 850 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Beratung muss hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral erfolgen.
Das Wohngebäude muss im Bundesgebiet liegen und der Bauantrag muss mindestens 10 Jahre zurückliegen.
Eine erneute Förderung kann frühestens nach 4 Jahren beantragt werden.
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Jetzt Projekt prüfenEigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbrauchsberechtigte, Mieter, Pächter
Förderbetrag: bis 850 €. Förderquote: 50 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Quelle: nrwbank.
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