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Antrag möglichZuschuss

Energieberatung für Wohngebäude – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen

Geförderte Energieberatung für Wohngebäude zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbrauchsberechtigte, Mieter, Pächter.

Was wird gefördert?

Die Förderung wird an den Energieberater ausgezahlt, nicht an die Immobilienbesitzer. Die Beratung muss hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral erfolgen und mindestens eine Datenaufnahme vor Ort sowie die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umfassen. Die Energieberatung muss innerhalb von 9 Monaten erfolgen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 850 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Die Beratung muss hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral erfolgen.

Das Wohngebäude muss im Bundesgebiet liegen und der Bauantrag muss mindestens 10 Jahre zurückliegen.

Eine erneute Förderung kann frühestens nach 4 Jahren beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag des Energieberaters

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Häufige Fragen zu Energieberatung für Wohngebäude

Wer kann Energieberatung für Wohngebäude beantragen?

Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbrauchsberechtigte, Mieter, Pächter

Wie hoch ist die Förderung bei Energieberatung für Wohngebäude?

Förderbetrag: bis 850 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Energieberatung für Wohngebäude beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Wer ist Fördergeber von Energieberatung für Wohngebäude?

Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Alle Fördermittel im Überblick
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 850 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit

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