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Energieberatung für Wohngebäude – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung von Energieberatungen zur energetischen Gebäudesanierung und Heizungstausch.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eigentümer, Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Energieberatungen zur energetischen Gebäudesanierung und zum Heizungstausch durch zugelassene Beraterinnen und Berater. Bei der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) werden Maßnahmen empfohlen, die aufzeigen wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann oder wie durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes Effizienzhausniveau zu erreichen ist. Sie können einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars erhalten, jedoch maximal EUR 650 für Ein- und Zweifamilienhäuser und maximal EUR 850 für Wohngebäude mit 3 oder mehr Wohneinheiten. Wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, können Sie für zusätzliche Erläuterungen bei der Eigentümerversammlung einmalig maximal EUR 250,00 bekommen. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Beratung online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 850 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_energieberatung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Nießbrauchsberechtigte, Mieterinnen und Mieter sowie Pächterinnen und Pächter mit einer schriftlichen Erlaubnis der Eigentümerin oder des Eigentümers.

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Häufige Fragen zu Energieberatung für Wohngebäude

Wer kann Energieberatung für Wohngebäude beantragen?

Eigentümer, Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Energieberatung für Wohngebäude?

Förderbetrag: bis 850 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Energieberatung für Wohngebäude beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Energieberatung für Wohngebäude?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Energieberatung für Wohngebäude mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Energieberatung für Wohngebäude zur Gruppe „bmwk_energieberatung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 850 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit