Energieberatung für Wohngebäude – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Förderung von Energieberatungen zur energetischen Gebäudesanierung und Heizungstausch.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümer, Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 850 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_energieberatung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Nießbrauchsberechtigte, Mieterinnen und Mieter sowie Pächterinnen und Pächter mit einer schriftlichen Erlaubnis der Eigentümerin oder des Eigentümers.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Energieberatung für Wohngebäude
Wer kann Energieberatung für Wohngebäude beantragen?
Eigentümer, Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Energieberatung für Wohngebäude?
Förderbetrag: bis 850 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Energieberatung für Wohngebäude beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Energieberatung für Wohngebäude?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Energieberatung für Wohngebäude mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Energieberatung für Wohngebäude zur Gruppe „bmwk_energieberatung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 850 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit