Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Förderung von Energieberatungen für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme in Deutschland.
Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der freien Berufe, kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften, soziale und gesundheitliche Einrichtungen, Kultureinrichtungen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 600 € – 6.000.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Beratungsleistungen müssen für Beratungsobjekte in Deutschland erbracht werden.
Eine erneute Beratung für den gleichen Antragsteller ist frühestens nach vier Jahren möglich.
Der Berater muss hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral beraten.
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Jetzt Projekt prüfenkleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der freien Berufe, kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften, soziale und gesundheitliche Einrichtungen, Kultureinrichtungen
Förderbetrag: 600 € – 6.000.000 €. Förderquote: 50 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Quelle: nrwbank.
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