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Antrag möglichZuschuss

Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen

Förderung von Energieberatungen für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der freien Berufe, kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften, soziale und gesundheitliche Einrichtungen, Kultureinrichtungen.

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) finanzieren. Gefördert werden Maßnahmen wie Energieberatung in Form eines Energieaudits, Energieberatung für Nichtwohngebäude und Contracting-Orientierungsberatung. Die Beratungsleistungen müssen durch zugelassene Energieberater erbracht werden und die Antragstellung erfolgt beim BAFA.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 600 € – 6.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Die Beratungsleistungen müssen für Beratungsobjekte in Deutschland erbracht werden.

Eine erneute Beratung für den gleichen Antragsteller ist frühestens nach vier Jahren möglich.

Der Berater muss hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral beraten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis der jährlichen Energiekosten,Selbsterklärung des Beraters

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Häufige Fragen zu Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Wer kann Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme beantragen?

kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der freien Berufe, kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften, soziale und gesundheitliche Einrichtungen, Kultureinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme?

Förderbetrag: 600 € – 6.000.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme?

Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
600 € – 6.000.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit

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