Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 65 Tagen
Unternehmen können zinsvergünstigte Darlehen für die Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien beantragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen im landwirtschaftsnahen Bereich.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die Energie aus erneuerbaren Energien erzeugen und ins öffentliche Netz einspeisen oder direkt vermarkten.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser
Wer kann Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser beantragen?
Unternehmen im landwirtschaftsnahen Bereich
Wie hoch ist die Förderung bei Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser?
Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser?
Fördergeber ist L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Baden-Württemberg