VeröffentlichtDarlehen

Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen Strom und/oder Wärme aus erneuerbaren Energie erzeugen und ins öffentliche Netz einspeisen oder direkt verkaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen im landwirtschaftsnahen Bereich.

Was wird gefördert?

Die L-Bank unterstützt Sie als Energieunternehmen aus dem landwirtschaftsnahen Bereich in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank bei der Finanzierung von Vorhaben zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme auf Basis erneuerbarer Energien im ländlichen Raum. In der Programmvariante „Zukunftsfelder Energie vom Land“ werden Vorhaben mit besonders hohem Potenzial für nachhaltiges und klimafreundlicheres Wirtschaften oder der Einsatz neuer Technologien zu Premiumkonditionen unterstützt. Sie erhalten eine Förderung für folgende Vorhaben zu Basiskonditionen: Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von agrarwirtschaftlich oder ehemals agrarwirtschaftlich genutzten Gebäuden, Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von Gebäuden von Kommunen, kommunalnahen Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Vereinen des öffentlichen Lebens im ländlichen Raum, Photovoltaik-Anlagen auf Dächern sonstiger Gebäude, Floating-Photovoltaik-Anlagen auf Seen und Gewässern, Windenergie-Anlagen, Anlagen zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme aus anderen erneuerbaren Energien (zum Beispiel Solarthermie, Erdwärme, Wasserkraft). In der Programmvariante „Zukunftsfelder Energie vom Land“ erhalten Sie eine Förderung zu Premiumkonditionen für folgende Vorhaben: Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Flächen mit gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung (Agri-Photovoltaik-Anlagen) sowie Anlagen zur Speicherung und Verteilung des erzeugten Stroms. Sie erhalten die Förderung als zinsvergünstigtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis EUR 10 Millionen je Unternehmen und Jahr. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Investitionskosten finanzieren. Für Vorhaben in der Programmvariante „Zukunftsfelder Energie vom Land“ können Sie einen Zinsbonus (Premium-Konditionen) bekommen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU, die Energie aus erneuerbaren Energien erzeugen und ins öffentliche Netz einspeisen oder direkt vermarkten (Energieunternehmen).

Je nach Vorhaben sind dies unter anderem Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion (also Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus) oder der Primärproduktion von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen sowie der Forstwirtschaft, gewerbliche Unternehmen aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft, Bürgerenergiegesellschaften, Unternehmen, die zu mindestens 50 Prozent Bürgerinnen und Bürgern sowie Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern vor Ort gehören (Bürgerwindparks), Unternehmen, die sich zu mindestens 50 Prozent im Besitz ländlicher Kommunen vor Ort oder entsprechender kommunaler Unternehmen befinden, ländliche Kommunen und kommunalnahe Unternehmen.

Unternehmen, die die KMU -Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.

Dazu zählen zum Beispiel Energieunternehmen, an denen eine Kommune mit mindestens 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und einem Jahreshaushalt über EUR 10 Millionen zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Energieunternehmen müssen regional oder landwirtschaftsnah ausgerichtet oder im ländlichen Raum verankert sein.

Ihr Investitionsort liegt in Baden-Württemberg.

Sie müssen eine wirtschafte (gewerbliche) Tätigkeit ausüben.

Die mit Ihrer Anlage erzeugte Energie (Strom, Wärme) muss zumindest teilweise in ein öffentliches Netz eingespeist oder über Direktlieferverträge verkauft werden.

Je nach Art der Anlage müssen Sie weitere spezifische Voraussetzungen erfüllen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen, Umschuldungen Anlagen zur ausschließlichen Eigennutzung der erzeugten oder gespeicherten erneuerbaren Energie („Inselanlagen“) sowie Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser

Wer kann Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser beantragen?

Unternehmen im landwirtschaftsnahen Bereich

Wie hoch ist die Förderung bei Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser?

Fördergeber ist L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Baden-Württemberg