Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Wenn Sie als Unternehmen Strom und/oder Wärme aus erneuerbaren Energie erzeugen und ins öffentliche Netz einspeisen oder direkt verkaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen im landwirtschaftsnahen Bereich.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU, die Energie aus erneuerbaren Energien erzeugen und ins öffentliche Netz einspeisen oder direkt vermarkten (Energieunternehmen).
Je nach Vorhaben sind dies unter anderem Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion (also Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus) oder der Primärproduktion von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen sowie der Forstwirtschaft, gewerbliche Unternehmen aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft, Bürgerenergiegesellschaften, Unternehmen, die zu mindestens 50 Prozent Bürgerinnen und Bürgern sowie Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern vor Ort gehören (Bürgerwindparks), Unternehmen, die sich zu mindestens 50 Prozent im Besitz ländlicher Kommunen vor Ort oder entsprechender kommunaler Unternehmen befinden, ländliche Kommunen und kommunalnahe Unternehmen.
Unternehmen, die die KMU -Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.
Dazu zählen zum Beispiel Energieunternehmen, an denen eine Kommune mit mindestens 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und einem Jahreshaushalt über EUR 10 Millionen zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Energieunternehmen müssen regional oder landwirtschaftsnah ausgerichtet oder im ländlichen Raum verankert sein.
Ihr Investitionsort liegt in Baden-Württemberg.
Sie müssen eine wirtschafte (gewerbliche) Tätigkeit ausüben.
Die mit Ihrer Anlage erzeugte Energie (Strom, Wärme) muss zumindest teilweise in ein öffentliches Netz eingespeist oder über Direktlieferverträge verkauft werden.
Je nach Art der Anlage müssen Sie weitere spezifische Voraussetzungen erfüllen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen, Umschuldungen Anlagen zur ausschließlichen Eigennutzung der erzeugten oder gespeicherten erneuerbaren Energie („Inselanlagen“) sowie Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser
Wer kann Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser beantragen?
Unternehmen im landwirtschaftsnahen Bereich
Wie hoch ist die Förderung bei Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser?
Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser?
Fördergeber ist L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Baden-Württemberg