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Energie vom Land – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen

Zinsgünstige Darlehen für Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen der Erzeugung, Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energien.

Was wird gefördert?

Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt zinsgünstige Kredite für Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien bereit. Förderfähig sind Investitionen in Bioenergie, Fotovoltaik- und Wasserkraftanlagen, Windenergieanlagen sowie in die Speicherung und Verteilung von erneuerbaren Energien, einschließlich der Erzeugung von grünem Wasserstoff. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Unternehmen und Jahr EUR 10 Millionen nicht übersteigen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lr_energie_vom_land“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Erzeugung, Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energien gemäß KMU-Definition der EU.

Nicht förderfähig

  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne einer Finanzinvestition
  • der Erwerb von Betriebsmitteln sowie Umschuldungen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Energie vom Land

Wer kann Energie vom Land beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen der Erzeugung, Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energien

Wie hoch ist die Förderung bei Energie vom Land?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Energie vom Land beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Energie vom Land?

Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Energie vom Land mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Energie vom Land zur Gruppe „lr_energie_vom_land". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit