Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft (2023) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: ILB
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: ILB.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft (2023)"
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft (2023)
Wer kann Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft (2023) beantragen?
Kommunen
Wer ist Fördergeber von Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft (2023)?
Fördergeber ist ILB. Quelle: eu_brandenburg.
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