VeröffentlichtZuschuss

Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft (2023) – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: ILB

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen

Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert die energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern, die in kommunaler Trägerschaft stehen. Ziel ist es, die Energieeffizienz dieser Einrichtungen zu verbessern und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: ILB.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft (2023) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft (2023)

Wer kann Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft (2023) beantragen?

Kommunen

Wer ist Fördergeber von Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft (2023)?

Fördergeber ist ILB. Quelle: eu_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt