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Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft (2023) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: ILB

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt die energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern, die in kommunaler Trägerschaft stehen. Ziel ist es, die Energieeffizienz dieser Einrichtungen zu verbessern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: ILB.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft (2023)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft (2023)

Wer kann Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft (2023) beantragen?

Kommunen

Wer ist Fördergeber von Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft (2023)?

Fördergeber ist ILB. Quelle: eu_brandenburg.

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