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Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft (2023) – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: ILB
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen
Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert die energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern, die in kommunaler Trägerschaft stehen. Ziel ist es, die Energieeffizienz dieser Einrichtungen zu verbessern und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: ILB.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft (2023)
Wer kann Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft (2023) beantragen?
Kommunen
Wer ist Fördergeber von Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft (2023)?
Fördergeber ist ILB. Quelle: eu_brandenburg.
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