Energetische Modernisierung Mietwohnungen – Förderung in Hamburg
Fördergeber: IFB Hamburg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Förderung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden durch Zuschüsse.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümer von Mietwohnungen, Studierende, Auszubildende.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %.
Frist und Status
Antragstellung und zum Ablauf erfahren Sie alles rund um Ihre Fördermöglichkeiten
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IFB Hamburg.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Energetische Modernisierung Mietwohnungen"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Energetische Modernisierung Mietwohnungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Energetische Modernisierung Mietwohnungen
Wer kann Energetische Modernisierung Mietwohnungen beantragen?
Eigentümer von Mietwohnungen, Studierende, Auszubildende
Wie hoch ist die Förderung bei Energetische Modernisierung Mietwohnungen?
Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Energetische Modernisierung Mietwohnungen beantragen?
Antragstellung und zum Ablauf erfahren Sie alles rund um Ihre Fördermöglichkeiten
Wer ist Fördergeber von Energetische Modernisierung Mietwohnungen?
Fördergeber ist IFB Hamburg. Quelle: ifb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hamburg