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Energetische Modernisierung Mietwohnungen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: IFB Hamburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden durch Zuschüsse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eigentümer von Mietwohnungen, Studierende, Auszubildende.

Was wird gefördert?

Nicht nur die Wärmedämmung – alle energetischen Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden können über Zuschüsse durch die IFB Hamburg gefördert werden. Dazu gehören umfassende Energiesparmaßnahmen, Heizungsoptimierung und die energetische Modernisierung der Gebäudehülle.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IFB Hamburg.

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Häufige Fragen zu Energetische Modernisierung Mietwohnungen

Wer kann Energetische Modernisierung Mietwohnungen beantragen?

Eigentümer von Mietwohnungen, Studierende, Auszubildende

Wie hoch ist die Förderung bei Energetische Modernisierung Mietwohnungen?

Förderquote: 40 %.

Wer ist Fördergeber von Energetische Modernisierung Mietwohnungen?

Fördergeber ist IFB Hamburg. Quelle: ifb.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit