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Energetische Modernisierung Mietwohnungen – Förderung in Hamburg

Fördergeber: IFB Hamburg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Förderung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden durch Zuschüsse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eigentümer von Mietwohnungen, Studierende, Auszubildende.

Was wird gefördert?

Nicht nur die Wärmedämmung – alle energetischen Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden können über Zuschüsse durch die IFB Hamburg gefördert werden. Dazu gehören umfassende Energiesparmaßnahmen, Heizungsoptimierung und die energetische Modernisierung der Gebäudehülle.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %.

Frist und Status

Antragstellung und zum Ablauf erfahren Sie alles rund um Ihre Fördermöglichkeiten

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IFB Hamburg.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Energetische Modernisierung Mietwohnungen

Wer kann Energetische Modernisierung Mietwohnungen beantragen?

Eigentümer von Mietwohnungen, Studierende, Auszubildende

Wie hoch ist die Förderung bei Energetische Modernisierung Mietwohnungen?

Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Energetische Modernisierung Mietwohnungen beantragen?

Antragstellung und zum Ablauf erfahren Sie alles rund um Ihre Fördermöglichkeiten

Wer ist Fördergeber von Energetische Modernisierung Mietwohnungen?

Fördergeber ist IFB Hamburg. Quelle: ifb.

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Auf einen Blick

Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg