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Energetische Modernisierung Mietwohnungen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: IFB Hamburg
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden durch Zuschüsse.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümer von Mietwohnungen, Studierende, Auszubildende.
Was wird gefördert?
Nicht nur die Wärmedämmung – alle energetischen Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden können über Zuschüsse durch die IFB Hamburg gefördert werden. Dazu gehören umfassende Energiesparmaßnahmen, Heizungsoptimierung und die energetische Modernisierung der Gebäudehülle.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IFB Hamburg.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Energetische Modernisierung Mietwohnungen
Wer kann Energetische Modernisierung Mietwohnungen beantragen?
Eigentümer von Mietwohnungen, Studierende, Auszubildende
Wie hoch ist die Förderung bei Energetische Modernisierung Mietwohnungen?
Förderquote: 40 %.
Wer ist Fördergeber von Energetische Modernisierung Mietwohnungen?
Fördergeber ist IFB Hamburg. Quelle: ifb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit