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Energetisch modernisieren Immobilien – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: IFB Hamburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Die IFB Hamburg unterstützt energetische Modernisierungen von Mietwohnungen und Nichtwohngebäuden mit Zuschüssen oder günstigen Darlehen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eigentümer von Mietwohnungen und Nichtwohngebäuden, Studierende, Auszubildende.

Was wird gefördert?

Auch bei Nichtwohngebäuden werden eine energetische Modernisierung und der Einsatz von nachhaltigen Dämmstoffen mit Zuschüssen oder günstigen Darlehen unterstützt. Es gibt verschiedene Zuschüsse für umfassende Energiesparmaßnahmen an Mietwohngebäuden, Modernisierungen in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung sowie für Wohnungen für Studierende und Auszubildende.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IFB Hamburg.

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Häufige Fragen zu Energetisch modernisieren Immobilien

Wer kann Energetisch modernisieren Immobilien beantragen?

Eigentümer von Mietwohnungen und Nichtwohngebäuden, Studierende, Auszubildende

Wie hoch ist die Förderung bei Energetisch modernisieren Immobilien?

Förderquote: 40 %.

Wer ist Fördergeber von Energetisch modernisieren Immobilien?

Fördergeber ist IFB Hamburg. Quelle: ifb.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit