Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden, die bereits bezuschusst wurden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 120.000 €.
Frist und Status
Die Auszahlung muss innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage erfolgen, eine Verlängerung auf maximal 36 Monate ist möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Zuschusszusage der KfW oder Zuwendungsbescheid des BAFA, nicht älter als 12 Monate, Eigentümer des Wohngebäudes, Hauptwohnsitz, Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro.
Erforderliche Unterlagen
- Zuschusszusage der KfW,Zuwendungsbescheid des BAFA
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude
Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude beantragen?
Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts
Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude?
Förderbetrag: bis 120.000 €.
Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude beantragen?
Die Auszahlung muss innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage erfolgen, eine Verlängerung auf maximal 36 Monate ist möglich.
Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 120.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit