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Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden, die bereits bezuschusst wurden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts.

Was wird gefördert?

Der Ergänzungskredit fördert Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden, für die bereits ein Zuschuss bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Der Kreditbetrag kann bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit betragen. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Der Kredit kann nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW oder des BAFA beantragt werden.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 120.000 €.

Frist und Status

Die Auszahlung muss innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage erfolgen, eine Verlängerung auf maximal 36 Monate ist möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Zuschusszusage der KfW oder Zuwendungsbescheid des BAFA, nicht älter als 12 Monate, Eigentümer des Wohngebäudes, Hauptwohnsitz, Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro.

Erforderliche Unterlagen

  • Zuschusszusage der KfW,Zuwendungsbescheid des BAFA

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude

Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude beantragen?

Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude?

Förderbetrag: bis 120.000 €.

Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude beantragen?

Die Auszahlung muss innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage erfolgen, eine Verlängerung auf maximal 36 Monate ist möglich.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 120.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit