Fördergeber: KfW
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen
Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden, die bereits bezuschusst wurden.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Eigentümer von Einfamilienhäusern oder Wohneinheiten in WEG.
Der Förderbetrag liegt bei bis 120.000 €.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Zuschusszusage der KfW oder Zuwendungsbescheid des BAFA, nicht älter als 12 Monate, Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Eigentümer von Einfamilienhäusern oder Wohneinheiten in WEG
Förderbetrag: bis 120.000 €.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
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