Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden durch einen Ergänzungskredit.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 120.000 €.
Frist und Status
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Zuschusszusage der KfW oder Zuwendungsbescheid des BAFA, nicht älter als 12 Monate; Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro.
Erforderliche Unterlagen
- Zuschusszusage der KfW,Zuwendungsbescheid des BAFA
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)
Wer kann Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) beantragen?
Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)?
Förderbetrag: bis 120.000 €.
Bis wann kann man Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) beantragen?
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Wer ist Fördergeber von Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 120.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit