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Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden, die bereits bezuschusst wurden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts.

Was wird gefördert?

Der Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude fördert bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Der Kredit kann bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit betragen und ist für Privatpersonen sowie verschiedene juristische Personen zugänglich, die eine Zuschusszusage der KfW oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA vorweisen können. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 120.000 €.

Frist und Status

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Zuschusszusage der KfW oder Zuwendungsbescheid des BAFA, nicht älter als 12 Monate, Eigentümer des Wohngebäudes, Hauptwohnsitz, Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro.

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Häufige Fragen zu Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)

Wer kann Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) beantragen?

Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts

Wie hoch ist die Förderung bei Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)?

Förderbetrag: bis 120.000 €.

Bis wann kann man Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) beantragen?

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Wer ist Fördergeber von Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 120.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit