VeröffentlichtDarlehen

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden durch einen Ergänzungskredit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude fördert bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Der Kredit kann beantragt werden, wenn eine Zuschusszusage der KfW oder des BAFA vorliegt, die nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Der maximale Kreditbetrag beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 120.000 €.

Frist und Status

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Zuschusszusage der KfW oder Zuwendungsbescheid des BAFA, nicht älter als 12 Monate; Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro.

Erforderliche Unterlagen

  • Zuschusszusage der KfW,Zuwendungsbescheid des BAFA

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)

Wer kann Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) beantragen?

Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)?

Förderbetrag: bis 120.000 €.

Bis wann kann man Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) beantragen?

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Wer ist Fördergeber von Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 120.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit