Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden, die bereits bezuschusst wurden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 120.000 €.
Frist und Status
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Zuschusszusage der KfW oder Zuwendungsbescheid des BAFA, nicht älter als 12 Monate, Eigentümer des Wohngebäudes, Hauptwohnsitz, Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)
Wer kann Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) beantragen?
Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts
Wie hoch ist die Förderung bei Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)?
Förderbetrag: bis 120.000 €.
Bis wann kann man Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) beantragen?
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Wer ist Fördergeber von Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 120.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit