Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop) – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung von Forschung und Entwicklung durch nicht zurückzahlbare Zuwendungen für Unternehmen in Rheinland-Pfalz.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, insbesondere KMU und kleine Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %.
Frist und Status
Antragstellung die erwartete CO2-Einsparung nach einer anerkannten Berechnungsmethode (Stand der Technik) vorzulegen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Voraussetzungen
Unternehmen, die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden, sind ausgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweis der Unternehmensgröße,Projektbeschreibung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop)
Wer kann Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop) beantragen?
Unternehmen mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, insbesondere KMU und kleine Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten.
Wie hoch ist die Förderung bei Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop)?
Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop) beantragen?
Antragstellung die erwartete CO2-Einsparung nach einer anerkannten Berechnungsmethode (Stand der Technik) vorzulegen
Wer ist Fördergeber von Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop)?
Fördergeber ist Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Quelle: isb.
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Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz