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Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop) – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung von Forschung und Entwicklung durch nicht zurückzahlbare Zuwendungen für Unternehmen in Rheinland-Pfalz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, insbesondere KMU und kleine Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten..

Was wird gefördert?

Mit dem Förderprogramm besteht die Möglichkeit, für Forschung und Entwicklung nicht zurückzahlbare Zuwendungen zu beantragen. Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien über die Analyse und Bewertung des Potenzials und der Erfolgsaussichten eines FuE-Vorhabens sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die neue, wesentlich geänderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zum Ziel haben. FuE-Vorhaben, deren angestrebte wirtschaftliche Verwertung einen Beitrag zur Klimaneutralität erwarten lassen, können bei entsprechender qualitativer Beschreibung und quantitativer Abschätzung der zu erwartenden CO2-Einsparung einen höheren Zuwendungsbetrag beantragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Frist und Status

Antragstellung die erwartete CO2-Einsparung nach einer anerkannten Berechnungsmethode (Stand der Technik) vorzulegen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Voraussetzungen

Unternehmen, die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden, sind ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis der Unternehmensgröße,Projektbeschreibung

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop)

Wer kann Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop) beantragen?

Unternehmen mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, insbesondere KMU und kleine Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten.

Wie hoch ist die Förderung bei Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop)?

Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop) beantragen?

Antragstellung die erwartete CO2-Einsparung nach einer anerkannten Berechnungsmethode (Stand der Technik) vorzulegen

Wer ist Fördergeber von Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop)?

Fördergeber ist Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Quelle: isb.

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Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz