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Einzelbetriebliche Investitionen (EBI) ELER 2023-2027 – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Förderprogramm für einzelbetriebliche Investitionen im Rahmen des ELER 2023-2027.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Betriebe.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt einzelbetriebliche Investitionen in der Landwirtschaft und fördert Projekte, die zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit beitragen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV).

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Einzelbetriebliche Investitionen (EBI) ELER 2023-2027"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Einzelbetriebliche Investitionen (EBI) ELER 2023-2027

Wer kann Einzelbetriebliche Investitionen (EBI) ELER 2023-2027 beantragen?

landwirtschaftliche Betriebe

Wer ist Fördergeber von Einzelbetriebliche Investitionen (EBI) ELER 2023-2027?

Fördergeber ist Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV). Quelle: ilb_brandenburg.

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