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Einstiegsgeld für eine selbständige Tätigkeit – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesagentur für Arbeit

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Hilfebedürftige, die sich selbstständig machen wollen, können einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hilfebedürftige nach SGB II.

Was wird gefördert?

Hilfebedürftige, die nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) leistungsberechtigt sind, können einen Zuschuss erhalten, wenn sie ihre Arbeitslosigkeit beenden und sich selbstständig machen wollen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, abhängig von den persönlichen Lebensumständen, und kann höchstens 24 Monate gewährt werden. Der Antrag muss vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit eingereicht werden.

Frist und Status

Antrag muss vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesagentur für Arbeit.

Voraussetzungen

Sie müssen Bürgergeld beziehen, sich noch nicht hauptberuflich selbstständig gemacht haben, mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten und persönlich geeignet sein.

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Häufige Fragen zu Einstiegsgeld für eine selbständige Tätigkeit

Wer kann Einstiegsgeld für eine selbständige Tätigkeit beantragen?

Hilfebedürftige nach SGB II

Bis wann kann man Einstiegsgeld für eine selbständige Tätigkeit beantragen?

Antrag muss vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Einstiegsgeld für eine selbständige Tätigkeit?

Fördergeber ist Bundesagentur für Arbeit. Quelle: nrwbank.

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Förderart
Zuschuss
Förderregion
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