Fördergeber: Bundesagentur für Arbeit
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Hilfebedürftige, die sich selbstständig machen wollen, können einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Hilfebedürftige nach SGB II.
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 16.000 €.
Antrag muss vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesagentur für Arbeit.
Empfänger von Bürgergeld, keine hauptberufliche Selbstständigkeit, persönliche Eignung zur Ausübung der Selbstständigkeit, Aussicht auf Unabhängigkeit von Bürgergeld.
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Jetzt Projekt prüfenHilfebedürftige nach SGB II
Förderbetrag: bis 16.000 €. Förderquote: 70 %.
Antrag muss vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit eingereicht werden.
Fördergeber ist Bundesagentur für Arbeit. Quelle: nrwbank.
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