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Einstiegsgeld – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesagentur für Arbeit (BA)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen

Das Einstiegsgeld unterstützt Menschen beim Einstieg in die Selbstständigkeit oder bei der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hilfebedürftige, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind.

Was wird gefördert?

Das Einstiegsgeld dient der Unterstützung von Menschen beim Einstieg in die Selbstständigkeit oder bei der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung. Antragsberechtigt sind Hilfebedürftige, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind. Die abhängige Beschäftigung oder Selbstständigkeit muss auf Dauer die Abhängigkeit von Hilfeleistungen beenden können. Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit muss hauptberuflichen Charakter haben. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für höchstens 24 Monate. Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft des Arbeitsuchenden. Neben dem Einstiegsgeld können auch Darlehen sowie Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern an Selbstständige gewährt werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesagentur für Arbeit (BA).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ba_einstiegsgeld“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hilfebedürftige, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind.

Die abhängige Beschäftigung oder Selbstständigkeit muss auf Dauer die Abhängigkeit von Hilfeleistungen beenden können.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Einstiegsgeld

Wer kann Einstiegsgeld beantragen?

Hilfebedürftige, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind

Wie hoch ist die Förderung bei Einstiegsgeld?

Förderbetrag: bis 5.000 €.

Bis wann kann man Einstiegsgeld beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Einstiegsgeld?

Fördergeber ist Bundesagentur für Arbeit (BA). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Einstiegsgeld mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Einstiegsgeld zur Gruppe „ba_einstiegsgeld". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
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bundesweit

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