Einstiegsgeld – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Das Einstiegsgeld unterstützt Menschen beim Einstieg in die Selbstständigkeit oder bei der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Hilfebedürftige, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesagentur für Arbeit (BA).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ba_einstiegsgeld". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hilfebedürftige, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind.
Die abhängige Beschäftigung oder Selbstständigkeit muss auf Dauer die Abhängigkeit von Hilfeleistungen beenden können.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Einstiegsgeld
Wer kann Einstiegsgeld beantragen?
Hilfebedürftige, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind
Wie hoch ist die Förderung bei Einstiegsgeld?
Förderbetrag: bis 5.000 €.
Bis wann kann man Einstiegsgeld beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Einstiegsgeld?
Fördergeber ist Bundesagentur für Arbeit (BA). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Einstiegsgeld mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Einstiegsgeld zur Gruppe „ba_einstiegsgeld". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit