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Antrag möglichZuschuss

Einrichtung von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kreise, kreisfreie Städte, Vereine, Verbände, rechtsfähige Organisationen.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt das freiwillige ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern zur Integration von Geflüchteten und von Schutzsuchenden aus der Ukraine. Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben, die Ihnen bei der Einrichtung, der Fortführung und beim Ausbau von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in den Kreisen und kreisfreien Städten entstehen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt jährlich höchstens EUR 63.000 je Vollzeitstelle. Zusätzlich können Sie einen Zuschuss – in angemessener Höhe – für Sachmittel bekommen. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 63.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind zunächst die Kreise und kreisfreien Städte,danach und im Einvernehmen mit den Kommunen kreisweit und in den kreisfreien Städten agierende Vereine, Verbände und rechtsfähige Organisationen mit Sitz in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Fachpersonal muss in der Beratungsstelle vor allem folgende Aufgaben wahrnehmen: Zusammenarbeit in Grundsatzfragen der Fortbildung, Information und Vernetzung mit dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung,Zusammenarbeit mit den Koordinierungsstellen für Integration und Teilhabe,Intensivierung der Netzwerkarbeit mit den Akteurinnen und Akteuren der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit,Koordinierung und Initiierung von Projekten, Veranstaltungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Ehrenamtlichen in der Arbeit mit Geflüchteten,Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen für die mit der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit befassten Akteurinnen und Akteure.

Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben muss Ihr Fachpersonal entsprechend qualifiziert sein.Sie dürfen die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht bereits an anderer Stelle abgerechnet haben.Die Beratungsstelle muss an den Fachveranstaltungen im zuständigen Ministerium teilnehmen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Einrichtung von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Einrichtung von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Einrichtung von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe

Wer kann Einrichtung von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe beantragen?

Kreise, kreisfreie Städte, Vereine, Verbände, rechtsfähige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Einrichtung von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe?

Förderbetrag: bis 63.000 €.

Wer ist Fördergeber von Einrichtung von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 63.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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