Fördergeber: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kreise, kreisfreie Städte, Vereine, Verbände, rechtsfähige Organisationen.
Der Förderbetrag liegt bei bis 63.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind zunächst die Kreise und kreisfreien Städte,danach und im Einvernehmen mit den Kommunen kreisweit und in den kreisfreien Städten agierende Vereine, Verbände und rechtsfähige Organisationen mit Sitz in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Fachpersonal muss in der Beratungsstelle vor allem folgende Aufgaben wahrnehmen: Zusammenarbeit in Grundsatzfragen der Fortbildung, Information und Vernetzung mit dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung,Zusammenarbeit mit den Koordinierungsstellen für Integration und Teilhabe,Intensivierung der Netzwerkarbeit mit den Akteurinnen und Akteuren der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit,Koordinierung und Initiierung von Projekten, Veranstaltungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Ehrenamtlichen in der Arbeit mit Geflüchteten,Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen für die mit der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit befassten Akteurinnen und Akteure.
Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben muss Ihr Fachpersonal entsprechend qualifiziert sein.Sie dürfen die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht bereits an anderer Stelle abgerechnet haben.Die Beratungsstelle muss an den Fachveranstaltungen im zuständigen Ministerium teilnehmen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Förderbetrag: bis 63.000 €.
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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