Fördergeber: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit in Schleswig-Holstein durch Koordinierungsstellen professionell begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Freiwilligenagenturen, Vereine, Verbände, rechtsfähige Organisationen, Kommunen.
Der Förderbetrag liegt bei bis 63.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Freiwilligenagenturen, Vereine, Verbände, rechtsfähige Organisationen und Kommunen, die Koordinierungsarbeit für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe leisten und ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Koordinierungsstelle muss vor allem die folgenden Aufgaben wahrnehmen: Koordinierungsarbeit im Rahmen des Engagements für Geflüchtete und mit Geflüchteten, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlich Engagierten,Gewinnung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie von Geflüchteten als ehrenamtlich Engagierte,Netzwerkarbeit mit den lokalen Akteurinnen und Akteuren der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit.
Sie dürfen keine anderweitige Förderung für das Projekt in Anspruch nehmen.Die von Ihnen eingesetzten Fachkräfte müssen über eine geeignete Qualifikation verfügen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenFreiwilligenagenturen, Vereine, Verbände, rechtsfähige Organisationen, Kommunen
Förderbetrag: bis 63.000 €.
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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