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Antrag möglichZuschuss

Einrichtung und Verstetigung von hauptamtlichen Stellen zur Koordinierung der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit in Schleswig-Holstein durch Koordinierungsstellen professionell begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Freiwilligenagenturen, Vereine, Verbände, rechtsfähige Organisationen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt das freiwillige ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern für Geflüchtete und für Schutzsuchende aus der Ukraine. Sie erhalten die Förderung für das Angebot von lokalen Koordinierungsstellen zur professionellen Unterstützung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bereich der Flüchtlingshilfe. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt jährlich höchstens EUR 63.000 je Vollzeitstelle. Zusätzlich können Sie einen Zuschuss – in angemessener Höhe – für Sachmittel bekommen. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 63.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Freiwilligenagenturen, Vereine, Verbände, rechtsfähige Organisationen und Kommunen, die Koordinierungsarbeit für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe leisten und ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Koordinierungsstelle muss vor allem die folgenden Aufgaben wahrnehmen: Koordinierungsarbeit im Rahmen des Engagements für Geflüchtete und mit Geflüchteten, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlich Engagierten,Gewinnung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie von Geflüchteten als ehrenamtlich Engagierte,Netzwerkarbeit mit den lokalen Akteurinnen und Akteuren der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit.

Sie dürfen keine anderweitige Förderung für das Projekt in Anspruch nehmen.Die von Ihnen eingesetzten Fachkräfte müssen über eine geeignete Qualifikation verfügen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Einrichtung und Verstetigung von hauptamtlichen Stellen zur Koordinierung der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Einrichtung und Verstetigung von hauptamtlichen Stellen zur Koordinierung der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Einrichtung und Verstetigung von hauptamtlichen Stellen zur Koordinierung der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe

Wer kann Einrichtung und Verstetigung von hauptamtlichen Stellen zur Koordinierung der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe beantragen?

Freiwilligenagenturen, Vereine, Verbände, rechtsfähige Organisationen, Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Einrichtung und Verstetigung von hauptamtlichen Stellen zur Koordinierung der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe?

Förderbetrag: bis 63.000 €.

Wer ist Fördergeber von Einrichtung und Verstetigung von hauptamtlichen Stellen zur Koordinierung der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 63.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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