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Eingliederungszuschüsse – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Zuschüsse zur Eingliederung von Personen in den Arbeitsmarkt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Arbeitgeber, die Personen mit besonderen Unterstützungsbedarfen einstellen.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK bietet Eingliederungszuschüsse an, um die Integration von Personen in den Arbeitsmarkt zu fördern. Diese Zuschüsse unterstützen Arbeitgeber, die Menschen einstellen, die besondere Unterstützung benötigen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Eingliederungszuschüsse

Wer kann Eingliederungszuschüsse beantragen?

Arbeitgeber, die Personen mit besonderen Unterstützungsbedarfen einstellen

Wer ist Fördergeber von Eingliederungszuschüsse?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit