Fördergeber: Bundesagentur für Arbeit
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Arbeitgeber können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die Eingliederung von förderungsbedürftigen Beschäftigten erhalten.
Antragsberechtigt sind: Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmer einstellen.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Antrag muss vor Abschluss des Arbeitsvertrags eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesagentur für Arbeit.
Der Arbeitnehmer muss über die Förderdauer hinaus beschäftigt werden.
Arbeitsverhältnisse, die bereits zuvor bestanden und gekündigt wurden, sind nicht förderfähig.
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Jetzt Projekt prüfenArbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmer einstellen
Förderquote: 50 %.
Antrag muss vor Abschluss des Arbeitsvertrags eingereicht werden.
Fördergeber ist Bundesagentur für Arbeit. Quelle: nrwbank.
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