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Antrag möglichZuschuss

Eingliederungszuschüsse – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesagentur für Arbeit

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Arbeitgeber können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die Eingliederung von förderungsbedürftigen Beschäftigten erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmer einstellen.

Was wird gefördert?

Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin können Sie für die Eingliederung von förderungsbedürftigen Beschäftigten einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Die Förderung soll bestimmte Defizite, z.B. lange Einarbeitungszeiten, bei neu eingestellten Arbeitskräften ausgleichen. Zu den förderungsbedürftigen Personen gehören Beschäftigte, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, wie z.B. behinderte oder schwerbehinderte Menschen, Personen ab 50 Jahren, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Die Bewilligung liegt im Ermessen der örtlichen Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Antrag muss vor Abschluss des Arbeitsvertrags eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesagentur für Arbeit.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Der Arbeitnehmer muss über die Förderdauer hinaus beschäftigt werden.

Arbeitsverhältnisse, die bereits zuvor bestanden und gekündigt wurden, sind nicht förderfähig.

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Häufige Fragen zu Eingliederungszuschüsse

Wer kann Eingliederungszuschüsse beantragen?

Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmer einstellen

Wie hoch ist die Förderung bei Eingliederungszuschüsse?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Eingliederungszuschüsse beantragen?

Antrag muss vor Abschluss des Arbeitsvertrags eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Eingliederungszuschüsse?

Fördergeber ist Bundesagentur für Arbeit. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit

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