Eingliederungszuschüsse – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Förderung für die Einstellung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesagentur für Arbeit (BA).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ba_eingliederungszuschuesse“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie behinderte und schwerbehinderte Menschen einstellen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Person über die Förderdauer hinaus weiter beschäftigen.
Nicht förderfähig
- •Keine Förderung erhalten Sie für Arbeitsverhältnisse
- •die bereits bestanden haben und gekündigt wurden
- •um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten sowie die Einstellung von Personen
- •die innerhalb der letzten 4 Jahre bereits mehr als 3 Monate versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt waren.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Eingliederungszuschüsse
Wer kann Eingliederungszuschüsse beantragen?
Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Eingliederungszuschüsse?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Eingliederungszuschüsse beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Eingliederungszuschüsse?
Fördergeber ist Bundesagentur für Arbeit (BA). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Eingliederungszuschüsse mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Eingliederungszuschüsse zur Gruppe „ba_eingliederungszuschuesse". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit