VeröffentlichtZuschuss

Eingliederungszuschüsse – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesagentur für Arbeit (BA)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung für die Einstellung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt Sie bei der Einstellung von behinderten und schwerbehinderten Menschen sowie von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Damit sollen bestimmte Defizite (beispielsweise lange Einarbeitungszeiten) bei neu eingestellten Arbeitskräften ausgeglichen werden. Sie erhalten die Förderung als Lohnkostenzuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts für maximal 12 Monate. Er richtet sich nach den Bruttoarbeitsentgelten, der Leistungsfähigkeit der Arbeitskraft und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, können Sie die Förderung bis zu 36 Monate lang erhalten. Für schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen beträgt der Zuschuss bis zu 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts und die Förderdauer bis zu 24 Monate. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen erhöht sich die Förderdauer auf bis zu 60 Monate und wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben, auf bis zu 96 Monate. Der Zuschuss für schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen vermindert sich nach Ablauf von 12 Monaten jährlich um 10 Prozent. Er unterschreitet 30 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts nicht. Für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen beginnt die Minderung erst nach Ablauf von 24 Monaten. Ihr pauschalierter Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird in die Berechnung des Zuschusses einbezogen. Den Antrag auf Eingliederungszuschuss stellen Sie bitte vor Abschluss des Arbeitsvertrages und vor Arbeitsaufnahme bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesagentur für Arbeit (BA).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ba_eingliederungszuschuesse". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie behinderte und schwerbehinderte Menschen einstellen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Person über die Förderdauer hinaus weiter beschäftigen.

Nicht förderfähig

  • Keine Förderung erhalten Sie für Arbeitsverhältnisse
  • die bereits bestanden haben und gekündigt wurden
  • um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten sowie die Einstellung von Personen
  • die innerhalb der letzten 4 Jahre bereits mehr als 3 Monate versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt waren.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Eingliederungszuschüsse zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Eingliederungszuschüsse

Wer kann Eingliederungszuschüsse beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Eingliederungszuschüsse?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Eingliederungszuschüsse beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Eingliederungszuschüsse?

Fördergeber ist Bundesagentur für Arbeit (BA). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Eingliederungszuschüsse mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Eingliederungszuschüsse zur Gruppe „ba_eingliederungszuschuesse". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit