EFRE Nachrangdarlehensfonds II Saarland – Förderung in Saarland
Fördergeber: SIKB
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Der EFRE Nachrangdarlehensfonds II Saarland gewährt Nachrangdarlehen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für kleine und mittlere Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler, junge Unternehmen in der Markteintrittsphase, Existenzgründer, Nachfolgeunternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 1.500.000 €.
Frist und Status
Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SIKB.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler oder junge Unternehmen in der Markteintrittsphase sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Finanzierungsbeispiel,Förderrichtlinie
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu EFRE Nachrangdarlehensfonds II Saarland
Wer kann EFRE Nachrangdarlehensfonds II Saarland beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler, junge Unternehmen in der Markteintrittsphase, Existenzgründer, Nachfolgeunternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei EFRE Nachrangdarlehensfonds II Saarland?
Förderbetrag: 25.000 € – 1.500.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man EFRE Nachrangdarlehensfonds II Saarland beantragen?
Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
Wer ist Fördergeber von EFRE Nachrangdarlehensfonds II Saarland?
Fördergeber ist SIKB. Quelle: sikb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 1.500.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Saarland