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EFRE-Förderung 2014-2020 – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die EFRE-Förderung unterstützt Projekte und Vorhaben in der Förderperiode 2014-2020.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Projekte und Vorhaben.

Was wird gefördert?

Die Auswahl der aus den EFRE-Mitteln geförderten Projekte und Vorhaben erfolgt nach klaren Kriterien, die für jede vom EFRE geförderte Aktion festgelegt und vom Berliner Begleitausschuss (BGA) gebilligt wurden. Hier finden Sie allgemeine Informationen, eine Übersicht zum Verfahren und eine Übersicht der Auswahlkriterien und Ansprechpartner zu den jeweiligen Förderangeboten des EFRE-OP in der Förderperiode 2014-2020.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „EFRE-Förderung 2014-2020"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob EFRE-Förderung 2014-2020 zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu EFRE-Förderung 2014-2020

Wer kann EFRE-Förderung 2014-2020 beantragen?

Projekte und Vorhaben

Wer ist Fördergeber von EFRE-Förderung 2014-2020?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Quelle: senweb_berlin.

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