Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen
Kreditinstitute können langfristige Refinanzierungsmittel zur Unterstützung der Finanzierung großvolumiger Exportgeschäfte erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kreditinstitute.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei 85.000.000 € – 150.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Voraussetzungen
Die Förderungswürdigkeit wird vom Bund festgestellt.
Es muss eine Exporteurerklärung vorliegen, und das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen)
Wer kann Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen) beantragen?
Kreditinstitute
Wie hoch ist die Förderung bei Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen)?
Förderbetrag: 85.000.000 € – 150.000.000 €. Förderquote: 85 %.
Wer ist Fördergeber von Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 85.000.000 € – 150.000.000 €
- Förderquote
- 85 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit