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Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Steigerung der zivilen maritimen Sicherheit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte bis hin zur Demonstration im Bereich der echtzeitfähigen maritimen Sicherheitssysteme. Sie bekommen die Förderung vorrangig für Verbundprojekte zu den Anwendungen: Schutz maritimer Infrastrukturen und der dort beschäftigten Menschen, Überwachung maritimer Gebiete zur Prävention illegaler Aktivitäten, Schutz und Sicherung der globalen Versorgungskette, Sicherheit der maritimen Transportsysteme sowie der Seefahrer und Passagiere, mariner Umweltschutz durch Beobachtung und Vermeidung von Unfällen. Die Laufzeit der Projekte soll im Regelfall drei Jahre nicht überschreiten. Es sind Ausnahmeregelungen möglich.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_echtzeittechnologien". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen.

Nicht förderfähig

  • Wenn Sie als Forschungseinrichtung von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden
  • können Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bekommen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit

Wer kann Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit beantragen?

Öffentliche Einrichtung, Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen

Bis wann kann man Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit zur Gruppe „bmwe_echtzeittechnologien". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit