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Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Wenn Sie in einem Verbundprojekt innovative Echtzeittechnologien zur Steigerung der zivilen maritimen Sicherheit in den Bereichen Betriebssicherheit und Gefahrenabwehr entwickeln, können Sie einen Zuschuss zu den Projektkosten bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte bis hin zur Demonstration im Bereich der echtzeitfähigen maritimen Sicherheitssysteme. Sie bekommen die Förderung vorrangig für Verbundprojekte zu den Anwendungen: Schutz maritimer Infrastrukturen und der dort beschäftigten Menschen, Überwachung maritimer Gebiete zur Prävention illegaler Aktivitäten, Schutz und Sicherung der globalen Versorgungskette, Sicherheit der maritimen Transportsysteme sowie der Seefahrer und Passagiere, mariner Umweltschutz durch Beobachtung und Vermeidung von Unfällen. Die Laufzeit der Projekte soll im Regelfall drei Jahre nicht überschreiten. Es sind Ausnahmeregelungen möglich. Die Höhe der Förderung beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Für industrielle Forschung können kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 75 Prozent und große Unternehmen bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Für experimentelle Entwicklung können kleine Unternehmen bis zu 60 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und große Unternehmen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen: Für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten können diese Einrichtungen bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Ausgaben erhalten. Mitglieder der Helmholtz-Gemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und andere Forschungseinrichtungen können bis zu 100 Prozent (in der Regel 80 Prozent) der projektbezogenen Kosten für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten erhalten. Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Jülich ein. In der 2. Verfahrensstufe sind dem Projektträger – nach grundsätzlich positiv bewerteten Projektskizzen – förmliche Förderanträge einzureichen. Bitte nutzen Sie für Ihre Projektskizze und Ihren Antrag das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_echtzeittechnologien“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (dazu zählen auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen.

Wenn Sie als Forschungseinrichtung von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bekommen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben erfüllt die Voraussetzungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) für Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovation.

Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation.

Sie verfügen über ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten.

Sie verfügen über die technische Grundausstattung zur Durchführung des Projekts.

An Ihrem industriegeführten Verbundprojekt sind Partner aus der gewerblichen Wirtschaft und/oder aus der Forschung beteiligt.

Sie und Ihre Partner regeln Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung (nach Bewilligung).

Sie sollten prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU -Forschungsrahmenprogramm möglich ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,Förderantrag

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit

Wer kann Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit zur Gruppe „bmwe_echtzeittechnologien". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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