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Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie mit Zuschüssen bei der Erstaufforstung und einer naturnahen Bewirtschaftung Ihrer Waldflächen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatperson, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie mit Zuschüssen bei der Erstaufforstung und einer naturnahen Bewirtschaftung Ihrer Waldflächen. Auf der Informationsseite zur Förderung der Nachhaltigen Waldwirtschaft (NWW) erhalten Sie alle wichtigen Informationen über die verschiedenen Betreuungs- und Fördermöglichkeiten. Die unteren Forstbehörden stehen Ihnen bei Fragen rund um Ihren Wald beratend zur Verfügung.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).

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Häufige Fragen zu Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)

Wer kann Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) beantragen?

Unternehmen, Privatperson, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)?

Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg