Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie mit Zuschüssen bei der Erstaufforstung und einer naturnahen Bewirtschaftung Ihrer Waldflächen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatperson, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)
Wer kann Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) beantragen?
Unternehmen, Privatperson, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)?
Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
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