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Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Land Hessen unterstützt kleine Unternehmen in der Gründungsphase durch die Vergabe von Risikokapital in Form einer offenen oder stillen Beteiligung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie als kleines Unternehmen in der Gründungsphase oder der Anlaufphase durch die Vergabe von Risikokapital in Form einer offenen oder stillen Beteiligung. Sie können die Förderung für Ausgaben wie Mieten und Sachausgaben, Ausgaben für Schutzrechte, für Personal, Marketing, Konzepte und Studien, für Investitionen, Betriebsmittel, Markterschließung sowie Ausbildung bekommen. Die Förderung erhalten Sie als offene oder stille Beteiligung. Die Höhe Ihrer Beihilfe beträgt bis zu EUR 500.000 Bruttosubventionsäquivalent (BSÄ). Unternehmen im C-Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erhalten bis zu EUR 750.000 BSÄ. Als kleines und innovatives Unternehmen im C-Fördergebiet der GRW können Sie eine Beihilfe von bis zu EUR 1 Million beziehungsweise EUR 1,5 Millionen erhalten.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 1.500.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU in den ersten 5 Jahren nach Gründung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in Hessen durchführen.

Befindet sich Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten, können Sie keine Förderung beantragen.

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Häufige Fragen zu Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen

Wer kann Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen beantragen?

Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen?

Förderbetrag: bis 1.500.000 €.

Wer ist Fördergeber von Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.500.000 €
Förderart
Beteiligung
Förderregion
Hessen