Bundesprogramm Ökologischer Landbau – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen
Zuschüsse für Maßnahmen zur Information über ökologischen Landbau und regionale Wertschöpfung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden, Landkreise, Universitäten, Fachhochschulen, Interessenverbände, Vereine, Stiftungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 30.000 € – 500.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 1. Juli 2030.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Voraussetzungen
Erfahrungen bei der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen, transparente Kommunikation, Ergänzung zu bestehenden Maßnahmen des Bundesprogramms.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag in zweifacher Ausfertigung
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bundesprogramm Ökologischer Landbau
Wer kann Bundesprogramm Ökologischer Landbau beantragen?
Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden, Landkreise, Universitäten, Fachhochschulen, Interessenverbände, Vereine, Stiftungen
Wie hoch ist die Förderung bei Bundesprogramm Ökologischer Landbau?
Förderbetrag: 30.000 € – 500.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Bundesprogramm Ökologischer Landbau beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 1. Juli 2030.
Wer ist Fördergeber von Bundesprogramm Ökologischer Landbau?
Fördergeber ist Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 30.000 € – 500.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 1. Juli 2030
- Förderregion
- Bundesweit