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E-Auto-Förderung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das BAFA fördert den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität durch die Unterstützung beim Kauf von Elektrofahrzeugen. Die Förderung gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, die Elektrofahrzeuge kaufen möchten..

Was wird gefördert?

Das BAFA wird das Förderprogramm für Elektrofahrzeuge im Auftrag des Bundesumweltministeriums umsetzen. Mit dem Programm wird Privatpersonen der Umstieg auf klimaneutrale Mobilität erleichtert. Eine Antragsstellung ist voraussichtlich im Laufe des Mai 2026 online möglich. Förderfähig sind Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden.

Frist und Status

voraussichtlich im Laufe des Mai 2026

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bafa_e_auto". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu E-Auto-Förderung

Wer kann E-Auto-Förderung beantragen?

Privatpersonen, die Elektrofahrzeuge kaufen möchten.

Bis wann kann man E-Auto-Förderung beantragen?

voraussichtlich im Laufe des Mai 2026

Wer ist Fördergeber von E-Auto-Förderung?

Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

Ist E-Auto-Förderung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört E-Auto-Förderung zur Gruppe „bafa_e_auto". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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