E-Auto-Förderung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das BAFA fördert den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität durch die Unterstützung beim Kauf von Elektrofahrzeugen. Die Förderung gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, die Elektrofahrzeuge kaufen möchten..
Was wird gefördert?
Frist und Status
voraussichtlich im Laufe des Mai 2026
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bafa_e_auto". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu E-Auto-Förderung
Wer kann E-Auto-Förderung beantragen?
Privatpersonen, die Elektrofahrzeuge kaufen möchten.
Bis wann kann man E-Auto-Förderung beantragen?
voraussichtlich im Laufe des Mai 2026
Wer ist Fördergeber von E-Auto-Förderung?
Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).
Ist E-Auto-Förderung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört E-Auto-Förderung zur Gruppe „bafa_e_auto". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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