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Dr. Buhmann Stiftung für interreligiöse Verständigung – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Dr. Buhmann Stiftung

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 82 Tagen

Die Dr. Buhmann-Stiftung fördert Projekte der interreligiösen und interkulturellen Verständigung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine.

Was wird gefördert?

Die Dr. Buhmann-Stiftung fördert Projekte der interreligiösen und interkulturellen Verständigung. Besonders förderungswürdig sind Projekte, die das friedliche Zusammenleben von Menschen christlicher und muslimischer Tradition unterstützen. Die Stiftung fördert vorrangig Projekte mit kooperativem Charakter. Die Förderung von Projekten mit ausländischen Partnern ist möglich, in Ausnahmefällen auch im Ausland.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.

Frist und Status

Antragstellung fortlaufend möglich, Über Anträge wird 2024 nur etwa alle 3-4 Monate entschieden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Dr. Buhmann Stiftung.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „dr_buhmann_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Dr. Buhmann Stiftung für interreligiöse Verständigung

Wer kann Dr. Buhmann Stiftung für interreligiöse Verständigung beantragen?

Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei Dr. Buhmann Stiftung für interreligiöse Verständigung?

Förderbetrag: bis 5.000 €.

Bis wann kann man Dr. Buhmann Stiftung für interreligiöse Verständigung beantragen?

Antragstellung fortlaufend möglich, Über Anträge wird 2024 nur etwa alle 3-4 Monate entschieden.

Wer ist Fördergeber von Dr. Buhmann Stiftung für interreligiöse Verständigung?

Fördergeber ist Dr. Buhmann Stiftung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Dr. Buhmann Stiftung für interreligiöse Verständigung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Dr. Buhmann Stiftung für interreligiöse Verständigung zur Gruppe „dr_buhmann_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit