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Doris-Wuppermann-Stiftung – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Doris-Wuppermann-Stiftung

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Die Stiftung will junge Menschen zum politischen Handeln ermuntern und ihr politisches Engagement unterstützen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Initiativen, Vereine.

Was wird gefördert?

Die Stiftung will junge Menschen zum politischen Handeln ermuntern und ihr politisches Engagement unterstützen. Dazu fördert und ermöglicht Sie im weitesten Sinne soziales Lernen und Handeln, politische Beteiligung und Interessenvertretung engagierter junger Menschen. Gefördert werden Projekte in den Themenfeldern * Stärkung politischer Beteiligungsformen und Empowerment von Kindern und Jugendlichen * Anti-Rassismus und Anti-Diskriminierungsarbeit * Klimaschutz demokratisch gestalten * Erinnerungskultur bewahren Grundsätzlich sind junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen, die im Sinne der Stiftung förderungswürdig erscheinen, antragsberechtigt. Es können Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind, oder Körperschaften des öffentlichen Rechts Fördergelder bei der Doris-Wuppermann-Stiftung beantragen. Dazu zählen zum Beispiel eingetragene Vereine (e.V.) oder kommunale Jugendeinrichtungen. Die Initiative, die den Antrag stellt, muss rechtsfähig und gemeinnützig sein. Initiativen, die nicht rechtsfähig sind, sollten sich bitte einen gemeinnützigen Träger suchen. Anträge werden laufend entgegengenommen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Doris-Wuppermann-Stiftung.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „doris_wuppermann_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen, die im Sinne der Stiftung förderungswürdig erscheinen.

Es können Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind, oder Körperschaften des öffentlichen Rechts Fördergelder beantragen.

Nicht förderfähig

  • Initiativen
  • die nicht rechtsfähig sind
  • sollten sich einen gemeinnützigen Träger suchen.

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Häufige Fragen zu Doris-Wuppermann-Stiftung

Wer kann Doris-Wuppermann-Stiftung beantragen?

Einzelpersonen, Initiativen, Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei Doris-Wuppermann-Stiftung?

Förderbetrag: bis 5.000 €.

Bis wann kann man Doris-Wuppermann-Stiftung beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Doris-Wuppermann-Stiftung?

Fördergeber ist Doris-Wuppermann-Stiftung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Doris-Wuppermann-Stiftung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Doris-Wuppermann-Stiftung zur Gruppe „doris_wuppermann_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit