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Doris-Wuppermann-Stiftung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Doris-Wuppermann-Stiftung

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Die Stiftung fördert das politische Engagement junger Menschen durch soziale Projekte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: junge Menschen, gemeinnützige Körperschaften, Vereine, kommunale Jugendeinrichtungen.

Was wird gefördert?

Die Doris-Wuppermann-Stiftung will junge Menschen zum politischen Handeln ermuntern und ihr politisches Engagement unterstützen. Dazu fördert und ermöglicht sie im weitesten Sinne soziales Lernen und Handeln, politische Beteiligung und Interessenvertretung engagierter junger Menschen. Gefördert werden Projekte in den Themenfeldern Stärkung politischer Beteiligungsformen und Empowerment von Kindern und Jugendlichen, Anti-Rassismus und Anti-Diskriminierungsarbeit, Klimaschutz demokratisch gestalten sowie Erinnerungskultur bewahren. Antragsberechtigt sind junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen, die im Sinne der Stiftung förderungswürdig erscheinen, sowie Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Doris-Wuppermann-Stiftung.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „doris_wuppermann_stiftung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen sowie gemeinnützige Körperschaften.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Doris-Wuppermann-Stiftung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Doris-Wuppermann-Stiftung

Wer kann Doris-Wuppermann-Stiftung beantragen?

junge Menschen, gemeinnützige Körperschaften, Vereine, kommunale Jugendeinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Doris-Wuppermann-Stiftung?

Förderbetrag: bis 5.000 €.

Bis wann kann man Doris-Wuppermann-Stiftung beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Doris-Wuppermann-Stiftung?

Fördergeber ist Doris-Wuppermann-Stiftung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Doris-Wuppermann-Stiftung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Doris-Wuppermann-Stiftung zur Gruppe „doris_wuppermann_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit