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Antrag möglichZuschuss

DNS der zukunftsfähigen Mobilität. Digital – Nachhaltig – Systemfähig – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen

Das Programm fördert zukunftsfähige Mobilität durch digitale und nachhaltige Ansätze.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Programm 'DNS der zukunftsfähigen Mobilität' wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert. Es richtet sich an Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Unternehmen, Verbände und öffentliche Einrichtungen. Ziel ist die Unterstützung von Projekten in den Bereichen Digitalisierung, Energie- und Klimaschutz sowie Infrastruktur und Mobilität. Anträge können laufend gestellt werden, es gibt keine festen Fristen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Projektskizzen und Förderanträge können jederzeit eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_zukunftsmobilitaet“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „DNS der zukunftsfähigen Mobilität. Digital – Nachhaltig – Systemfähig"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu DNS der zukunftsfähigen Mobilität. Digital – Nachhaltig – Systemfähig

Wer kann DNS der zukunftsfähigen Mobilität. Digital – Nachhaltig – Systemfähig beantragen?

Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Bis wann kann man DNS der zukunftsfähigen Mobilität. Digital – Nachhaltig – Systemfähig beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von DNS der zukunftsfähigen Mobilität. Digital – Nachhaltig – Systemfähig?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist DNS der zukunftsfähigen Mobilität. Digital – Nachhaltig – Systemfähig mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört DNS der zukunftsfähigen Mobilität. Digital – Nachhaltig – Systemfähig zur Gruppe „bmwe_zukunftsmobilitaet". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

Auf einen Blick

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