Digitaler ÖGD Berlin 2025 – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Gesundheit
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Ziel des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst ist die personelle Aufstockung und Modernisierung der Gesundheitsämter in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gesundheitsämter und Beschäftigte im Öffentlichen Gesundheitsdienst.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 4.000.000.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Gesundheit.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Digitaler ÖGD Berlin 2025
Wer kann Digitaler ÖGD Berlin 2025 beantragen?
Gesundheitsämter und Beschäftigte im Öffentlichen Gesundheitsdienst
Wie hoch ist die Förderung bei Digitaler ÖGD Berlin 2025?
Förderbetrag: bis 4.000.000.000 €.
Bis wann kann man Digitaler ÖGD Berlin 2025 beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Wer ist Fördergeber von Digitaler ÖGD Berlin 2025?
Fördergeber ist Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: senwgpg_berlin.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 4.000.000.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2026
- Förderregion
- Bundesweit