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Digitaler ÖGD Berlin 2025 – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Gesundheit

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Ziel des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst ist die personelle Aufstockung und Modernisierung der Gesundheitsämter in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gesundheitsämter und Beschäftigte im Öffentlichen Gesundheitsdienst.

Was wird gefördert?

Zur Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst stellt der Bund bis 2026 insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung. Das Berliner Vorhaben "Resilienz durch Digitalisierung" setzt die nachhaltige Digitalisierung und Vernetzung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) um.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 4.000.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Gesundheit.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Digitaler ÖGD Berlin 2025

Wer kann Digitaler ÖGD Berlin 2025 beantragen?

Gesundheitsämter und Beschäftigte im Öffentlichen Gesundheitsdienst

Wie hoch ist die Förderung bei Digitaler ÖGD Berlin 2025?

Förderbetrag: bis 4.000.000.000 €.

Bis wann kann man Digitaler ÖGD Berlin 2025 beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Wer ist Fördergeber von Digitaler ÖGD Berlin 2025?

Fördergeber ist Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: senwgpg_berlin.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 4.000.000.000 €
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit