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Digitaler ÖGD Berlin 2025 – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesregierung

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen

Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zielt auf die personelle Aufstockung und Modernisierung der Gesundheitsämter in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gesundheitsämter, Beschäftigte im Öffentlichen Gesundheitsdienst.

Was wird gefördert?

Zur Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst stellt der Bund bis 2026 insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung. Ziel ist es, die Gesundheitsämter in ganz Deutschland personell aufzustocken, zu modernisieren und zu vernetzen. Das Berliner Vorhaben "Resilienz durch Digitalisierung" setzt die nachhaltige Digitalisierung und Vernetzung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes um.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 4.000.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Förderung bis Ende 2026 verfügbar.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesregierung.

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Häufige Fragen zu Digitaler ÖGD Berlin 2025

Wer kann Digitaler ÖGD Berlin 2025 beantragen?

Gesundheitsämter, Beschäftigte im Öffentlichen Gesundheitsdienst

Wie hoch ist die Förderung bei Digitaler ÖGD Berlin 2025?

Förderbetrag: bis 4.000.000.000 €.

Bis wann kann man Digitaler ÖGD Berlin 2025 beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Förderung bis Ende 2026 verfügbar.

Wer ist Fördergeber von Digitaler ÖGD Berlin 2025?

Fördergeber ist Bundesregierung. Quelle: senwgpg_berlin.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 4.000.000.000 €
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit