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Antrag möglichZuschuss

Digitale Offensive Sachsen 2023 – RL DiOS 2023 – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Kommune in Sachsen in einem unterversorgten Gebiet Vorhaben zum Breitbandausbau durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie zusätzlich zu einer Förderung aus der Richtlinie des Bundes zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-RL 2.0). Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, die nach Nummer 1 der Gigabit-RL 2.0 gefördert werden, sowieAusgaben zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke nach Nummer 3.1 und für Betreibermodelle nach Nummer 3.2 der Gigabit-RL 2.0. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die zusätzlichen Mittel des Freistaates Sachsen erhöhen die Gesamtförderung auf 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Landesdirektion Sachsen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaften, vor allem Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften beziehungsweise Zusammenschlüsse sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen zumindest vorläufigen Fördermittelbescheid nach der Gigabit-RL 2.0 vorlegen.Die Mittel aus dieser Richtlinie sind zusätzliche Mittel.

Sie dürfen sie nicht anstelle anderer öffentlicher Finanzierungsmöglichkeiten einsetzen.

Erforderliche Unterlagen

  • Vorläufiger Fördermittelbescheid nach der Gigabit-RL 2.0

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Häufige Fragen zu Digitale Offensive Sachsen 2023 – RL DiOS 2023

Wer kann Digitale Offensive Sachsen 2023 – RL DiOS 2023 beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Digitale Offensive Sachsen 2023 – RL DiOS 2023?

Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Digitale Offensive Sachsen 2023 – RL DiOS 2023?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Sachsen
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  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
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  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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