DFG-Programmpauschale Wissenschaftsorganisationen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Die DFG-Programmpauschale unterstützt Hochschulen unbürokratisch mit einem Zuschuss von 22 Prozent für indirekte, zusätzliche und variable Projektausgaben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Hochschulen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 22 %.
Frist und Status
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG).
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „DFG-Programmpauschale Wissenschaftsorganisationen"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu DFG-Programmpauschale Wissenschaftsorganisationen
Wer kann DFG-Programmpauschale Wissenschaftsorganisationen beantragen?
Hochschulen
Wie hoch ist die Förderung bei DFG-Programmpauschale Wissenschaftsorganisationen?
Förderquote: 22 %.
Bis wann kann man DFG-Programmpauschale Wissenschaftsorganisationen beantragen?
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von DFG-Programmpauschale Wissenschaftsorganisationen?
Fördergeber ist Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Quelle: bmbf.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 22 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit