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DFG-Programmpauschale Wissenschaftsorganisationen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Die DFG-Programmpauschale unterstützt Hochschulen unbürokratisch mit einem Zuschuss von 22 Prozent für indirekte, zusätzliche und variable Projektausgaben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschulen.

Was wird gefördert?

Mit der DFG-Programmpauschale werden Hochschulen unbürokratisch und direkt unterstützt. Das stärkt international wettbewerbsfähige Forschung mit hoher Innovationskraft. Drittmittelstarke Hochschulen müssen für diese Ausgaben daher weniger Mittel aus der Grundfinanzierung bereitstellen. Die Programmpauschale wurde 2007 eingeführt und beträgt seit 2016 22 Prozent der verausgabten Projektmittel. Die Verwendung der Mittel entscheidet die Hochschule in eigener Verantwortung unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 22 %.

Frist und Status

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG).

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu DFG-Programmpauschale Wissenschaftsorganisationen

Wer kann DFG-Programmpauschale Wissenschaftsorganisationen beantragen?

Hochschulen

Wie hoch ist die Förderung bei DFG-Programmpauschale Wissenschaftsorganisationen?

Förderquote: 22 %.

Bis wann kann man DFG-Programmpauschale Wissenschaftsorganisationen beantragen?

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von DFG-Programmpauschale Wissenschaftsorganisationen?

Fördergeber ist Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Quelle: bmbf.

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Auf einen Blick

Förderquote
22 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit