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Deutschlandstipendium – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Das Deutschlandstipendium fördert besonders begabte und leistungsstarke Studierende an staatlichen Hochschulen in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert besonders begabte und leistungsstarke Studierende an den staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland. Das Auswahlverfahren wird im Einzelnen von der jeweiligen Hochschule festgelegt. Teilnehmende Hochschulen schreiben die Stipendien öffentlich aus. Sie informieren über Zahl und eventuelle fachliche Zuordnung der Stipendien sowie über die erforderlichen Nachweise und Unterlagen für die Bewerbung. Für ein Stipendium sind neben erstklassigen Noten auch Ihr gesellschaftliches Engagement wichtig. Ihre besonderen persönlichen Leistungen werden dabei berücksichtigt, insbesondere schulische Leistungen und Studienleistungen, Engagement in einem Verein, der Politik oder der Kirche, biografische Hindernisse bewältigen, besondere soziale, familiäre und persönliche Umstände. Die Förderung wird als einkommensunabhängiger Zuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt EUR 300,00 pro Monat. EUR 150,00 davon übernehmen private Förderer wie Unternehmen, Stiftungen, Alumni und andere Privatpersonen. Die Dauer der Förderung umfasst meistens mindestens 2 Semester und maximal die Regelstudienzeit. Jeweils nach 1 Jahr prüft Ihre Hochschule, ob die Förderkriterien noch erfüllt sind. Bitte richten Sie Ihren Antrag direkt an die Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind oder an der Sie sich immatrikulieren wollen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 300 € – 300 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_deutschlandstipendium". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Studierende müssen an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sein.

Ihre Hochschule bietet das Deutschlandstipendium an.

Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen während der Förderung Eignungs- und Leistungsnachweise vorlegen.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgenommen sind Promovierende
  • Studierende an Hochschulen des Bundes sowie Studierende an Verwaltungshochschulen mit Anwärterbezügen.

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Häufige Fragen zu Deutschlandstipendium

Wer kann Deutschlandstipendium beantragen?

Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland

Wie hoch ist die Förderung bei Deutschlandstipendium?

Förderbetrag: 300 € – 300 €.

Bis wann kann man Deutschlandstipendium beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Deutschlandstipendium?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Deutschlandstipendium mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Deutschlandstipendium zur Gruppe „bmbf_deutschlandstipendium". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
300 € – 300 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit