Fördergeber: Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 220 Tagen
Der Stiftungsfond hat das Ziel, Vertrauen, Begegnungen und Zusammenarbeit zwischen Deutschen und Tschechen zu schaffen.
Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Vereine, Organisationen.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich; Fristen: bis 30. September, 31. Dezember, 31. März, 30. Juni
Fördergeber und Antragstelle: Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „deutsch_tschechischer_zukunfts“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenEinzelpersonen, Vereine, Organisationen
Förderquote: 50 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds zur Gruppe „deutsch_tschechischer_zukunfts". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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