Deutsch-Polnisches Jugendwerk – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Deutsch-Polnisches Jugendwerk
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 129 Tagen
Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) ermöglicht die Begegnung und Zusammenarbeit junger Deutscher und Polen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Initiativen, Vereine im Bereich Kinder- und Jugendarbeit, Kultur, Zusammenleben.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich, spätestens drei Monate vor Projekt-Beginn
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Deutsch-Polnisches Jugendwerk.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „dpjw_jugendbegegnungen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Deutsch-Polnisches Jugendwerk
Wer kann Deutsch-Polnisches Jugendwerk beantragen?
Initiativen, Vereine im Bereich Kinder- und Jugendarbeit, Kultur, Zusammenleben
Bis wann kann man Deutsch-Polnisches Jugendwerk beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Deutsch-Polnisches Jugendwerk?
Fördergeber ist Deutsch-Polnisches Jugendwerk. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Deutsch-Polnisches Jugendwerk mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Deutsch-Polnisches Jugendwerk zur Gruppe „dpjw_jugendbegegnungen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit