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Antrag möglichZuschuss

Deutsch-Polnisches Jugendwerk – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Deutsch-Polnisches Jugendwerk

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 220 Tagen

Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) ermöglicht die Begegnung und Zusammenarbeit junger Deutscher und Polen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Initiativen, Vereine im Bereich Kinder- und Jugendarbeit, Kultur, Zusammenleben.

Was wird gefördert?

Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) ermöglicht die Begegnung und Zusammenarbeit junger Deutscher und Polen. Es finanziert und initiiert deutsch-polnische Jugendbegegnungen und unterstützt sie inhaltlich. Das DPJW fördert Jugendbegegnungen, die so vielfältig sind wie die Interessen der Jugendlichen – von Theaterworkshops über gemeinsame Umweltschutzprojekte von Schulen bis zu Rasenhockeyturnieren. Das DPJW will dazu beitragen, dass Jugendliche ihre Persönlichkeit frei entfalten und ihrer Verantwortung in Gesellschaft und Staat gerecht werden. Bei allen Projekten, die das DPJW fördert, wird die partnerschaftliche Mitwirkung und Eigenverantwortung der Jugendlichen erwartet. Die Jugendlichen sollen befähigt werden, die entstandenen Kontakte selbst weiterzuentwickeln, um auf diese Weise eigenständig zu einer dauerhaften Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern beizutragen. Das wichtigste inhaltliche Kriterium bei der Förderung entsprechender Projekte ist der sog. „Begegnungscharakter“: Der Austausch sollte es einerseits jungen Menschen ermöglichen, sich kennenzulernen und andererseits gute Bedingungen dafür schaffen, dass sie etwas über den Alltag, die Geschichte und die Kultur des Nachbarlandes erfahren. Wichtig ist das authentische Begegnen, das gemeinsame Erleben, Lernen und Handeln.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich, spätestens drei Monate vor Projekt-Beginn

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Deutsch-Polnisches Jugendwerk.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „dpjw_jugendbegegnungen“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Deutsch-Polnisches Jugendwerk

Wer kann Deutsch-Polnisches Jugendwerk beantragen?

Initiativen, Vereine im Bereich Kinder- und Jugendarbeit, Kultur, Zusammenleben

Bis wann kann man Deutsch-Polnisches Jugendwerk beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Deutsch-Polnisches Jugendwerk?

Fördergeber ist Deutsch-Polnisches Jugendwerk. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Deutsch-Polnisches Jugendwerk mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Deutsch-Polnisches Jugendwerk zur Gruppe „dpjw_jugendbegegnungen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
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Zuschuss
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bundesweit

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