Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 82 Tagen
Der Fonds unterstützt die Entwicklung neuer Koproduktionen zwischen Deutschland und Frankreich.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Produzenten in Deutschland und Frankreich.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 15. September 2026. Einträge können bis zum 15.09.2026 eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_deutsch_franz_fonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind in Deutschland und Frankreich ansässige Produzenten, die eine professionelle Filmausbildung abgeschlossen haben oder über Erfahrungen im Filmbereich verfügen.
Für mindestens einen Antragstellenden muss das beantragte Projekt der erste oder zweite Kinofilm sein.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds
Wer kann Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds beantragen?
Produzenten in Deutschland und Frankreich
Wie hoch ist die Förderung bei Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds?
Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 15. September 2026. Einträge können bis zum 15.09.2026 eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds?
Fördergeber ist Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds zur Gruppe „bkm_deutsch_franz_fonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 15. September 2026
- Förderregion
- bundesweit