Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Der Fonds unterstützt die Entwicklung neuer Koproduktionen zwischen Deutschland und Frankreich.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Produzenten in Deutschland und Frankreich.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 15. September 2026. Einträge können bis zum 15.09.2026 eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_deutsch_franz_fonds“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind in Deutschland und Frankreich ansässige Produzenten, die eine professionelle Filmausbildung abgeschlossen haben oder über Erfahrungen im Filmbereich verfügen.
Für mindestens einen Antragstellenden muss das beantragte Projekt der erste oder zweite Kinofilm sein.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds
Wer kann Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds beantragen?
Produzenten in Deutschland und Frankreich
Wie hoch ist die Förderung bei Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds?
Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 15. September 2026. Einträge können bis zum 15.09.2026 eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds?
Fördergeber ist Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds zur Gruppe „bkm_deutsch_franz_fonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 15. September 2026
- Förderregion
- bundesweit