Deutsch-Französischer Bürgerfonds – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Deutsch-Französischer Bürgerfonds
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Der Deutsch-Französische Bürgerfonds unterstützt Projekte zur Förderung der deutsch-französischen Freundschaft und Europa mit bis zu 80 % der Kosten. Antragsberechtigt sind verschiedene Akteure der Zivilgesellschaft.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Weitere Informationen
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• Link zu Fragen und Antworten
• Infos für Antragsstellende
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Deutsch-Französischer Bürgerfonds.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Deutsch-Französischer Bürgerfonds
Wer kann Deutsch-Französischer Bürgerfonds beantragen?
Unternehmen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Deutsch-Französischer Bürgerfonds?
Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Deutsch-Französischer Bürgerfonds beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Deutsch-Französischer Bürgerfonds?
Fördergeber ist Deutsch-Französischer Bürgerfonds. Quelle: dsee.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ Demokratie
- Förderregion
- Bundesweit