VeröffentlichtEngagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ Demokratie

Deutsch-Französischer Bürgerfonds – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Deutsch-Französischer Bürgerfonds

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Der Deutsch-Französische Bürgerfonds unterstützt Projekte zur Förderung der deutsch-französischen Freundschaft und Europa mit bis zu 80 % der Kosten. Antragsberechtigt sind verschiedene Akteure der Zivilgesellschaft.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Der Deutsch-Französische Bürgerfonds berät, vernetzt und finanziert Projekte, die die deutsch-französische Freundschaft und Europa in der Breite der Bevölkerung erlebbar machen. Er fördert eine Vielzahl an Formaten und Themen, ist niedrigschwellig und steht allen Akteuren der Zivilgesellschaft offen. Förderanträge können mindestens 6 Wochen vor Projektbeginn von Vereinen, Städtepartnerschaften, Stiftungen, Kommunen u. a. gestellt werden. Der Bürgerfonds übernimmt bis zu 80 % der Projektkosten, z. B. für Fahrt und Aufenthalt, für Organisation, Material oder Honorare. Projekte werden in 4 Förderkategorien mit bis zu 5.000 €, bis zu 10.000 €, bis zu 50.000 € und mehr als 50.000 € gefördert. Beispiele für geförderte Projekte: www.buergerfonds.eu/gefoerderte-projekte Antragsberechtigt sind: – Gemeinnützige Vereine, (Städte-)Partnerschaftsvereine – Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise) – Wissenschaftliche Institute – Bildungs- und Ausbildungszentren – Sozialunternehmen gGmbHs – Stiftungen – Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (jeweils mindestens drei Personen)

Weitere Informationen

  • Link zur Projektausschreibung
  • • Link zur Antragsseite

    • Link zu Fragen und Antworten

    • Infos für Antragsstellende

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Deutsch-Französischer Bürgerfonds.

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Häufige Fragen zu Deutsch-Französischer Bürgerfonds

Wer kann Deutsch-Französischer Bürgerfonds beantragen?

Unternehmen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Deutsch-Französischer Bürgerfonds?

Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Deutsch-Französischer Bürgerfonds beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Deutsch-Französischer Bürgerfonds?

Fördergeber ist Deutsch-Französischer Bürgerfonds. Quelle: dsee.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ Demokratie
Förderregion
Bundesweit