Der Deutsch-Französische Bürgerfonds – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Deutsch-Französischer Bürgerfonds
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Der Deutsch-Französische Bürgerfonds fördert Projekte, die die deutsch-französische Freundschaft und Europa erlebbar machen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Vereine, Städtepartnerschaftsvereine, Gebietskörperschaften, wissenschaftliche Institute, Bildungs- und Ausbildungszentren, gGmbHs, gUGs, Stiftungen, Bürgerinitiativen und informelle Gruppen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich, jedoch spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Deutsch-Französischer Bürgerfonds.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „dfbf_buergerfonds“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Projekte müssen die deutsch-französische Relevanz und Partnerschaftlichkeit aufweisen und bestimmte Förderkriterien erfüllen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Der Deutsch-Französische Bürgerfonds
Wer kann Der Deutsch-Französische Bürgerfonds beantragen?
gemeinnützige Vereine, Städtepartnerschaftsvereine, Gebietskörperschaften, wissenschaftliche Institute, Bildungs- und Ausbildungszentren, gGmbHs, gUGs, Stiftungen, Bürgerinitiativen und informelle Gruppen
Wie hoch ist die Förderung bei Der Deutsch-Französische Bürgerfonds?
Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Der Deutsch-Französische Bürgerfonds beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Der Deutsch-Französische Bürgerfonds?
Fördergeber ist Deutsch-Französischer Bürgerfonds. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Der Deutsch-Französische Bürgerfonds mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Der Deutsch-Französische Bürgerfonds zur Gruppe „dfbf_buergerfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit