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Der Deutsch-Französische Bürgerfonds – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Deutsch-Französischer Bürgerfonds

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Der Deutsch-Französische Bürgerfonds fördert Projekte, die die deutsch-französische Freundschaft und Europa erlebbar machen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Vereine, Städtepartnerschaftsvereine, Gebietskörperschaften, wissenschaftliche Institute, Bildungs- und Ausbildungszentren, gGmbHs, gUGs, Stiftungen, Bürgerinitiativen und informelle Gruppen.

Was wird gefördert?

Der Deutsch-Französische Bürgerfonds berät, vernetzt und finanziert Projekte, die die deutsch-französische Freundschaft und Europa in der Breite der Bevölkerung erlebbar machen. Gefördert werden Projekte, die den Austausch zwischen Bürger*innen aus Deutschland und Frankreich anregen, Demokratie stärken und europäische Verständigung fördern. Besondere Themen sind bürgerschaftliches Engagement, Umweltschutz, Demokratie, Kultur, Gesundheit und soziale Fragestellungen. Projekte aus ländlichen und strukturschwachen Gebieten sind besonders erwünscht.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich, jedoch spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Deutsch-Französischer Bürgerfonds.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „dfbf_buergerfonds“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Projekte müssen die deutsch-französische Relevanz und Partnerschaftlichkeit aufweisen und bestimmte Förderkriterien erfüllen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Der Deutsch-Französische Bürgerfonds

Wer kann Der Deutsch-Französische Bürgerfonds beantragen?

gemeinnützige Vereine, Städtepartnerschaftsvereine, Gebietskörperschaften, wissenschaftliche Institute, Bildungs- und Ausbildungszentren, gGmbHs, gUGs, Stiftungen, Bürgerinitiativen und informelle Gruppen

Wie hoch ist die Förderung bei Der Deutsch-Französische Bürgerfonds?

Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Der Deutsch-Französische Bürgerfonds beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Der Deutsch-Französische Bürgerfonds?

Fördergeber ist Deutsch-Französischer Bürgerfonds. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Der Deutsch-Französische Bürgerfonds mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Der Deutsch-Französische Bürgerfonds zur Gruppe „dfbf_buergerfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit