Der Deutsch-Französische Bürgerfonds – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Deutsch-Französischer Bürgerfonds
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 129 Tagen
Der Deutsch-Französische Bürgerfonds berät, vernetzt und finanziert Projekte, die die deutsch-französische Freundschaft und Europa in der Breite der Bevölkerung erlebbar machen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Städtepartnerschaftsvereine, Gebietskörperschaften, wissenschaftliche Institute, Bildungs- und Ausbildungszentren, gGmbHs, gUGs, Stiftungen, Bürgerinitiativen und informelle Gruppen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 50.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich, Förderantrag muss spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Deutsch-Französischer Bürgerfonds.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „dfbf_buergerfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Projekte müssen die deutsch-französische Freundschaft stärken und sich mit den genannten Themen befassen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Der Deutsch-Französische Bürgerfonds zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Der Deutsch-Französische Bürgerfonds
Wer kann Der Deutsch-Französische Bürgerfonds beantragen?
Vereine, Städtepartnerschaftsvereine, Gebietskörperschaften, wissenschaftliche Institute, Bildungs- und Ausbildungszentren, gGmbHs, gUGs, Stiftungen, Bürgerinitiativen und informelle Gruppen
Wie hoch ist die Förderung bei Der Deutsch-Französische Bürgerfonds?
Förderbetrag: 5.000 € – 50.000 €.
Bis wann kann man Der Deutsch-Französische Bürgerfonds beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Der Deutsch-Französische Bürgerfonds?
Fördergeber ist Deutsch-Französischer Bürgerfonds. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Der Deutsch-Französische Bürgerfonds mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Der Deutsch-Französische Bürgerfonds zur Gruppe „dfbf_buergerfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 50.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit