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Der Deutsch-Französische Bürgerfonds – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Deutsch-Französischer Bürgerfonds

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 129 Tagen

Der Deutsch-Französische Bürgerfonds berät, vernetzt und finanziert Projekte, die die deutsch-französische Freundschaft und Europa in der Breite der Bevölkerung erlebbar machen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Städtepartnerschaftsvereine, Gebietskörperschaften, wissenschaftliche Institute, Bildungs- und Ausbildungszentren, gGmbHs, gUGs, Stiftungen, Bürgerinitiativen und informelle Gruppen.

Was wird gefördert?

Der Deutsch-Französische Bürgerfonds fördert Projekte, die Austausch zwischen Bürger*innen aus Deutschland und Frankreich anregen, erneuen und vertiefen, Demokratie in Deutschland und Frankreich stärken, europäische Verständigung und Vielfalt fördern und sich mit Themen wie bürgerschaftlichem Engagement, Umweltschutz, Demokratie, Geschichte, Musik, Gesundheit, Diskriminierung und Digitalisierung befassen. Projekte aus dem ländlichen Raum und strukturschwachen Gebieten sind besonders erwünscht.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 50.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich, Förderantrag muss spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Deutsch-Französischer Bürgerfonds.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „dfbf_buergerfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Projekte müssen die deutsch-französische Freundschaft stärken und sich mit den genannten Themen befassen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Der Deutsch-Französische Bürgerfonds

Wer kann Der Deutsch-Französische Bürgerfonds beantragen?

Vereine, Städtepartnerschaftsvereine, Gebietskörperschaften, wissenschaftliche Institute, Bildungs- und Ausbildungszentren, gGmbHs, gUGs, Stiftungen, Bürgerinitiativen und informelle Gruppen

Wie hoch ist die Förderung bei Der Deutsch-Französische Bürgerfonds?

Förderbetrag: 5.000 € – 50.000 €.

Bis wann kann man Der Deutsch-Französische Bürgerfonds beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Der Deutsch-Französische Bürgerfonds?

Fördergeber ist Deutsch-Französischer Bürgerfonds. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Der Deutsch-Französische Bürgerfonds mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Der Deutsch-Französische Bürgerfonds zur Gruppe „dfbf_buergerfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 50.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit