Fördergeber: Europäische Kommission
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 52 Tagen
Die De-minimis-Verordnung legt einen Schwellenwert für nationale Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor fest.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen im Fischerei- und Aquakultursektor.
Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_de_minimis_fischerei“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Die De-minimis-Verordnung gilt für Unternehmen im Fischerei- und Aquakultursektor.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen im Fischerei- und Aquakultursektor
Förderbetrag: bis 30.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor zur Gruppe „eu_de_minimis_fischerei". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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