De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Europäische Kommission
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Die De-minimis-Verordnung legt einen Schwellenwert für nationale Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor fest.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen im Fischerei- und Aquakultursektor.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_de_minimis_fischerei“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Die De-minimis-Verordnung gilt für Unternehmen im Fischerei- und Aquakultursektor.
Nicht förderfähig
- •Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten gelten nicht als De-minimis-Beihilfen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor
Wer kann De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor beantragen?
Unternehmen im Fischerei- und Aquakultursektor
Wie hoch ist die Förderung bei De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor?
Förderbetrag: bis 30.000 €.
Bis wann kann man De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor?
Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor zur Gruppe „eu_de_minimis_fischerei". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 30.000 €
- Förderart
- Sonstiges
- Förderregion
- bundesweit