De-minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Europäische Kommission
Stand: September 2026 · Geprüft vor 47 Tagen
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) können mit öffentlichen Beihilfen unterstützt werden. Die De-minimis-Verordnung legt dabei den Schwellenwert fest. Die Regelung ist selbst kein Förderprogramm, sondern ein Regulativ für staatliche Beihilfen an Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 750.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_de_minimis_dawi“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Die De-minimis-Verordnung gilt für Unternehmen.
Hierbei wird nicht nur das einzelne Unternehmen, sondern der gesamte Unternehmensverbund in die Betrachtung einbezogen.
Ein Unternehmensverbund wird dabei als ein einziges Unternehmen definiert.
Als ein einziges Unternehmen sind diejenigen Unternehmen zu betrachten, die zueinander in mindestens einer der folgenden Beziehungen stehen: Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens, ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen, ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen geschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben, ein Unternehmen, das Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen Anteilseignern oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Anteilseignern oder Gesellschaftern aus.
Auch Unternehmen, die über ein anderes oder mehrere andere Unternehmen zueinander mindestens in einer der vorgenannten Beziehungen stehen, werden als ein einziges Unternehmen im Sinne der De-minimis-Verordnungen betrachtet.
Erhält ein einziges Unternehmen De-minimis-Beihilfen nach verschiedenen De-minimis-Verordnungen, so müssen diese zusammen betrachtet und können bis zum Erreichen einer Obergrenze zusammengerechnet werden.
Fusionen, Übernahmen oder Aufspaltungen werden zusätzlich betrachtet.
Voraussetzung für die Gewährung einer De-minimis-Beihilfe in Form von Darlehen oder Garantien ist, dass der Beihilfeempfänger sich weder im Insolvenzverfahren befindet, noch die im nationalen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger erfüllt, im Falle eines großen Unternehmens das Rating mindestens B- entspricht.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu De-minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI)
Wer kann De-minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) beantragen?
Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei De-minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI)?
Förderbetrag: bis 750.000 €.
Bis wann kann man De-minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von De-minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI)?
Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist De-minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört De-minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) zur Gruppe „eu_de_minimis_dawi". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 750.000 €
- Förderart
- Sonstiges
- Förderregion
- bundesweit