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De-minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Europäische Kommission

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die De-minimis-Verordnung ermöglicht staatliche Beihilfen an Unternehmen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die De-minimis-Regel schützt den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten vor wettbewerbsverfälschenden Beeinträchtigungen. Ausnahmen gelten für Förderungen, deren Höhe so gering ist, dass eine spürbare Verzerrung des Wettbewerbs ausgeschlossen werden kann. Diese Regelung gilt für Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erbringen. Die an ein einziges Unternehmen in Deutschland ausgereichten De-minimis-Beihilfen dürfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) in einem Zeitraum von drei Jahren einen Höchstbetrag von EUR 750.000 nicht überschreiten.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 750.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_de_minimis_dawi". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Die De-minimis-Verordnung gilt für Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen.

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Häufige Fragen zu De-minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI)

Wer kann De-minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) beantragen?

Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei De-minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI)?

Förderbetrag: bis 750.000 €.

Bis wann kann man De-minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von De-minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI)?

Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist De-minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört De-minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) zur Gruppe „eu_de_minimis_dawi". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 750.000 €
Förderart
Sonstiges
Förderregion
bundesweit