VeröffentlichtZuschuss | Bürgschaft | Darlehen

De-minimis-Beihilfen – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Europäische Kommission

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Unternehmen aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle De-minimis-Beihilfen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die De-Minimis-Regel schützt den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten vor wettbewerbsverfälschenden Beeinträchtigungen. Deshalb sind staatliche Beihilfen an Unternehmen grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten für Förderungen, deren Höhe so gering ist, dass eine spürbare Verzerrung des Wettbewerbs ausgeschlossen werden kann. Dieser Schwellenwert ist in der allgemeinen De-minimis-Verordnungen festgelegt: Die Summe der De-minimis-Beihilfen, die einem Unternehmen gewährt werden, darf in einem Zeitraum von 3 Jahren EUR 300.000 nicht übersteigen. Die De-minimis-Verordnung gilt nur für sogenannte transparente Beihilfen. Darunter versteht die EU-Kommission Beihilfen, deren Subventionswert im Voraus genau berechnet werden kann. Sie können in Form von Zuschüssen, Bürgschaften oder zinsverbilligten Darlehen gewährt werden. Für Darlehen oder Garantien gelten weitere Voraussetzungen. Die gewährende Stelle ergibt sich aus der beantragten Förderung (zum Beispiel Förderbank, Bundesagentur, Kommune). Die De-minimis-Verordnung gilt grundsätzlich für Beihilfen an Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche. Es bestehen jedoch Ausnahmen für Unternehmen aus den Bereichen Fischerei und Aquakultur, landwirtschaftliche Primärproduktion, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, bestimmte exportbezogene Tätigkeiten sowie für den Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengüterverkehr.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_de_minimis". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Die De-minimis-Verordnung gilt für Unternehmen.

Ein Unternehmensverbund wird als ein einziges Unternehmen betrachtet.

Nicht förderfähig

  • Ausnahmen gelten für Unternehmen aus den Bereichen Fischerei und Aquakultur
  • landwirtschaftliche Primärproduktion
  • Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • bestimmte exportbezogene Tätigkeiten sowie für den Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengüterverkehr.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf De-minimis-Beihilfe,Nachweis über bereits erhaltene Beihilfen

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Häufige Fragen zu De-minimis-Beihilfen

Wer kann De-minimis-Beihilfen beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei De-minimis-Beihilfen?

Förderbetrag: bis 300.000 €.

Bis wann kann man De-minimis-Beihilfen beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von De-minimis-Beihilfen?

Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist De-minimis-Beihilfen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört De-minimis-Beihilfen zur Gruppe „eu_de_minimis". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 300.000 €
Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Zuschuss | Bürgschaft | Darlehen
Förderregion
bundesweit