De-minimis-Beihilfen – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Europäische Kommission
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Unternehmen aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle De-minimis-Beihilfen erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 0 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_de_minimis". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Die De-minimis-Verordnung gilt für Unternehmen.
Ein Unternehmensverbund wird als ein einziges Unternehmen betrachtet.
Nicht förderfähig
- •Ausnahmen gelten für Unternehmen aus den Bereichen Fischerei und Aquakultur
- •landwirtschaftliche Primärproduktion
- •Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- •bestimmte exportbezogene Tätigkeiten sowie für den Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengüterverkehr.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf De-minimis-Beihilfe,Nachweis über bereits erhaltene Beihilfen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu De-minimis-Beihilfen
Wer kann De-minimis-Beihilfen beantragen?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei De-minimis-Beihilfen?
Förderbetrag: bis 300.000 €.
Bis wann kann man De-minimis-Beihilfen beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von De-minimis-Beihilfen?
Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist De-minimis-Beihilfen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört De-minimis-Beihilfen zur Gruppe „eu_de_minimis". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 300.000 €
- Förderquote
- bis zu 0 %
- Förderart
- Zuschuss | Bürgschaft | Darlehen
- Förderregion
- bundesweit