Fördergeber: Europäische Kommission
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 23 Tagen
Unternehmen aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle De-minimis-Beihilfen erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Die Förderquote beträgt bis zu 0 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_de_minimis“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Die De-minimis-Verordnung gilt für Unternehmen.
Ein Unternehmensverbund wird als ein einziges Unternehmen betrachtet.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen
Förderbetrag: bis 300.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört De-minimis-Beihilfen zur Gruppe „eu_de_minimis". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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