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Darlehen IFB-Förderkredit Kultur und Sport – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: IFB Hamburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung für den Bau oder die Modernisierung von Sport- und Kulturstätten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger und Eigentümer im Kulturbereich sowie gemeinnützige Vereine und Verbände im Sportbereich.

Was wird gefördert?

Die IFB Hamburg unterstützt den Bau oder die Modernisierung von Sport- und Kulturstätten mit einem Darlehen. Antragsberechtigt sind im Kulturbereich tätige Träger bzw. Eigentümer sowie im Sportbereich tätige gemeinnützige Vereine und Verbände. Eine Bestätigung der Förderwürdigkeit durch die zuständigen Behörden ist notwendig.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IFB Hamburg.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind im Kulturbereich tätige Träger bzw.

Eigentümer sowie im Sportbereich tätige gemeinnützige Vereine und Verbände.

Bestätigung der Förderwürdigkeit durch die zuständigen Behörden ist notwendig.

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Häufige Fragen zu Darlehen IFB-Förderkredit Kultur und Sport

Wer kann Darlehen IFB-Förderkredit Kultur und Sport beantragen?

Träger und Eigentümer im Kulturbereich sowie gemeinnützige Vereine und Verbände im Sportbereich

Wer ist Fördergeber von Darlehen IFB-Förderkredit Kultur und Sport?

Fördergeber ist IFB Hamburg. Quelle: ifb.

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Auf einen Blick

Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit