Fördergeber: IFB Hamburg
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung für den Bau oder die Modernisierung von Sport- und Kulturstätten.
Antragsberechtigt sind: Träger und Eigentümer im Kulturbereich sowie gemeinnützige Vereine und Verbände im Sportbereich.
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Fördergeber und Antragstelle: IFB Hamburg.
Antragsberechtigt sind im Kulturbereich tätige Träger bzw.
Eigentümer sowie im Sportbereich tätige gemeinnützige Vereine und Verbände.
Bestätigung der Förderwürdigkeit durch die zuständigen Behörden ist notwendig.
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Fördergeber ist IFB Hamburg. Quelle: ifb.
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